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Obervermuntwerk II: Firmen klagen nun Illwerke

Die anhängige Klage hat einen Streitwert von rund 300.000 Euro.
Die anhängige Klage hat einen Streitwert von rund 300.000 Euro. ©VOL.AT/Paulitsch/SYMBOLBILD
Die anhängige Klage hat einen Streitwert von rund 300.000 Euro, was im Vergleich zu den insgesamt budgetierten 500 Millionen gering erscheint - doch es geht um die grundsätzliche Klärung von Streitpunkten.
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Das derzeit in Bau befindliche Pumpspeicherkraftwerk Obervermuntwerk II der Vorarlberger Illwerke AG in der Silvretta beschäftigt bereits vor seiner Inbetriebnahme schon die Gerichte. Denn die mit den Hauptbauarbeiten beauftragte ARGE bestehend aus Jäger Bau GmbH, PORR Bau GmbH, G. Hinteregger + Söhne GmbH sowie ÖSTU STETTIN Hoch und Tiefbau GmbH hat beim Landesgericht Feldkirch Klage gegen den landeseigenen Stromerzeuger eingebracht. Gestern Dienstag fand diesbezüglich eine Verhandlung am Landesgericht Feldkirch statt, bei der trotz mehrfacher Versuche von Richterin Birgit Vetter kein Vergleich zwischen den Streitparteien geschlossen werden konnte. Das Verfahren geht jetzt in die nächste Runde.

Strittige Vertragsauslegungen

Im Kern geht es bei gegenständlicher Klage in Zusammenhang mit Vorarlbergs derzeit größter Baustelle vor allem um Vertragsauslegungen, Verfristungen (Verjährungen von Forderungen etc.) sowie um Bauzinsen (Vorfinanzierungskosten des Auftragnehmers). In der Verhandlung selbst war wiederholt von den ABGB-Paragrafen 879 (Abs. 1,3), 914 und 915 sowie vom Paragraf 459 UGB die Rede. Hier ist unter anderem geregelt, wann Verträge gegen die guten Sitten verstoßen und damit rechtswidrig sind, wann ein Vertragspartner gröblich benachteiligt ist und dass bei Vertragsauslegungen nicht am buchstäblichen Sinne einer Formulierung festzuhalten ist, sondern dass es um die Absichten der beiden Vertragsparteien bei Vertragsabschluss geht. Zudem ist hier festgelegt, dass davon auszugehen ist, dass ein verpflichteter Vertragspartner sich eher die geringere und nicht die schwerere Last auferlegt hat. Beim angesprochenen UGB-Paragrafen geht es um Zahlungsfristen, Termine und Verzugszinsen und um eine damit zusammenhängende mögliche grobe Benachteiligung eines Vertragspartners.

Möglicherweise noch 45 Millionen Euro an nicht geklärten Mehrforderungen?

Die anhängige Klage hat einen Streitwert von rund 300.000 Euro. Das ist zwar im Vergleich zum budgetierten Obervermuntwerk-II-Bauvolumen von rund 500 Millionen Euro nur ein Bruchteil, weshalb es auf den ersten Blick verwundert, warum trotz noch laufender Bautätigkeit bereits vor Gericht gestritten wird. Allerdings geht es der Klägerin hier offenbar um eine grundsätzliche Klärung der Streitpunkte, die man anhand einer konkreten, angeblich teils offenen Forderung rund um durchgeführte Baumaßnahmen erreichen will. Denn im Hintergrund lauert ein wirklicher finanzieller Brocken. Wie die Wirtschaftspresseagentur.com bereits Ende Mai 2017 berichtete, forderten die beauftragten Baufirmen damals rund 80 Millionen Euro mehr für ihre geleisteten Arbeiten als ursprünglich angeboten beziehungsweise geplant. Gestern Dienstag war in der Verhandlung von etwa 45 Millionen Euro an noch offenen und nicht geklärten Mehrforderungen der Baufirmen die Rede. Die Bau-ARGE will augenscheinlich Rechtssicherheit hinsichtlich des noch offenen Nachtragsvolumens.

Guntram Jäger: Erste Klage in 100 Jahren Zusammenarbeit

Geschäftsführer Guntram Jäger vom ARGE-Teilnehmer Jäger Bau GmbH erklärte nach der Verhandlung im wpa-Gespräch, dass Jäger Bau seit rund 100 Jahren mit den Vorarlberger Illwerken zusammenarbeite und man sich hier jetzt erstmals vor Gericht treffen müsse, um strittige Fragen zu klären. Nach Darstellung von Jäger sei es gerade bei großen Bauaufträgen generell vermehrt so, dass gewisse Arbeiten gar nicht in der Ausschreibung stehen würden, obwohl sie eigentlich von vornherein als notwendig erachtet werden müssten. Dann müsse die Baufirma auch hier in Vorleistung gehen und könne danach um das Geld streiten. Am Beispiel Obervermuntwerk II sagte Jäger, dass man zum Beispiel 100.000 Kubikmeter Beton mehr als veranschlagt benötigt habe. Das sei ein großer Teil des gesamten Beton-Volumens und könne nicht einfach vergessen worden sein. “Wir müssen für solche Dinge in umfangreiche finanzielle Vorleistungen gehen”, so Jäger. Deshalb wolle man jetzt endlich einmal rechtliche Klarheit hinsichtlich solcher Punkte.

Illwerke: “Über Nachträge wird versucht, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern”

Naturgemäß anders sieht man die Angelegenheit bei der beklagten Vorarlberger Illwerke AG. Dort teilte Kommunikationsleiter Andreas Neuhauser auf Anfrage mit, dass man “leider einen Trend” beobachte, dass besonders bei Ausschreibungen im Tiefbau günstige Angebote gelegt werden, um sich Aufträge zu sichern und dann über Nachträge versucht werde, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Im konkreten Fall Obervermuntwerk II seien an die besagte ARGE Aufträge für Bauarbeiten mit einem Volumen von 121 Millionen Euro vergeben worden. “Trotz umfangreicher Vergabegespräche wurden von der ARGE in Folge bisher 101 Nachträge mit zusätzlichen Forderungen in Höhe von 88 Millionen Euro angemeldet”, so Neuhauser. Rund 80 dieser Nachträge habe man bereits endverhandeln können. Dabei seien von ursprünglich rund 43 Millionen Euro an Forderungen nur 16,7 Millionen Euro als berechtigt anerkannt und einvernehmlich vereinbart worden. Auch bei den restlichen Forderungen sei man bestrebt, in konstruktiven Verhandlungen einvernehmliche Lösungen zu finden.

Verwunderung über Klage

“Umso mehr verwundert es uns, dass die ARGE nun Klage eingebracht hat. Es ist für uns das erste Mal, dass dies ein Auftragnehmer während eines aufrechten Auftragsverhältnisses tut”, so Neuhauser. Offensichtlich seien die Illwerke aber nach wie vor ein attraktiver Auftraggeber für die Mitglieder der ARGE. “Sie bewerben sich jedenfalls weiterhin um Aufträge bei uns und erhalten wie etwa die Firma Jäger Bau GmbH aktuell beim Kraftwerk Gampadels Unterstufe auch den Zuschlag.”

(gübi)

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