Ihre Anwälte argumentieren, dass einer der drei verwendeten Stoffe nicht wie vorgesehen wirke. Häftlinge würden dadurch bei ihrer Exekution unter Schmerzen leiden. Das verstoße gegen die Verfassung, die eine grausame und ungewöhnliche Bestrafung verbiete.
Europäische Hersteller liefern nicht mehr
Hintergrund sind Nachschubprobleme der US-Behörden bei den zur Tötung eingesetzten Substanzen. Europäische Hersteller der Chemikalien weigern sich, sie für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von US-Staaten greift auf neue Mischungen zurück.
Das Thema sorgte im vergangenen April für Schlagzeilen, als ein Verurteilter in Oklahoma bei seiner Exekution qualvoll starb. Vor rund einer Woche war in dem Staat erstmals danach wieder ein Todesurteil vollstreckt worden. Komplikationen gab es Augenzeugen zufolge diesmal nicht. Der Supreme Court hatte den Antrag, die Hinrichtung auszusetzen, zuvor mit knapper Mehrheit abgelehnt.
(APA)
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