Oberösterreich verpflichtet junge Asylwerber zu Anti-Gewaltkursen

Nach einem Pilotversuch mit 26 Teilnehmern werden die Trainings mit dem Verein Neustart ab Herbst flächendeckend umgesetzt und sollen künftig für jeden unbegleiteten Minderjährigen verpflichtend sein. 56 männliche Flüchtlinge beginnen in einem ersten Turnus. Derzeit sind 140 - 32 davon sind weiblich - in Oberösterreich untergebracht. Für die jungen Frauen sind die Kurse auch verpflichtend, sie werden aber erst nach dem ersten Durchgang teilnehmen müssen.
Um Anstieg an Jugendkriminalität entgegenzuwirken
Die Kurse werden eingeführt, "um klar zu vermitteln, dass Gewalt und die Ablehnung unserer Demokratie bei uns keinen Platz haben und um einen weiteren Anstieg bei der Jugendkriminalität bereits von Anfang an entgegenzuwirken", so Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) in der Unterlage zu einer Pressekonferenz am Dienstag in Linz.
Kurse für Jugendliche ab 14
Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Türkei und Ägypten fangen im Herbst in Oberösterreich mit den verpflichtenden Kursen an. Themen der Workshops sind dabei Gewalt und Gewaltprävention, Macht und Umgang mit Autoritäten, Strategien zur Konfliktlösung sowie Werte und Normen.
Zahl der Asylwerber rückläufig
Die Zahl der in Oberösterreich versorgten Asylwerber sei derzeit rückläufig. Verglichen mit Februar 2024 sei die Anzahl der Asylwerbenden um 662 Personen auf 3.963 gesunken. Auch bundesweit sind die Zahlen rückläufig, zuletzt wurden im Juli 1.766 neue Asylanträge angenommen, verglichen mit 5.501 angenommenen Anträgen im Juli 2023, hieß es.
Karner will Grundregelkurse
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) habe Grundregelkurse in den Asylwerber-Quartieren des Bundes angekündigt, Hattmannsdorfer fordert, dass diese Kurse künftig für alle Asylwerbenden in der Bundes-Grundversorgung verpflichtend seien, bevor diese in die Landes-Unterbringung überstellt werden.
Der Verein Neustart betreibt seit 1957 justiznahe Sozialarbeit. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Resozialisierung von Straffälligen, Prävention sowie der Unterstützung von Opfern, außerdem Bewährungshilfe, Anti-Gewalt-Trainings, Deradikalisierungsmaßnahmen, Gewaltprävention, die Überwachung von elektronisch überwachtem Hausarrest, aber auch Prozessbegleitung von Opfern von Straftaten.
(APA)
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