Obduktion nach tödlichem Schuss bei Polizeieinsatz in NÖ angeordnet

Ein Österreicher hatte Polizisten bei einem Polizeieinsatz in Niederösterreich mit einem Messer angegriffen und wurde daraufhin durch eine Dienstwaffe tödlich verwundet. Eine Obduktion wurde angeordnet, wie Leopold Bien von der Staatsanwaltschaft St. Pölten am Donnerstag auf Anfrage mitteilte.
Tödlicher Schuss bei Polizeieinsatz wegen Verdacht des Diebstahls
Gegen den 49-Jährigen war in der Mostviertler Marktgemeinde eine Amtshandlung gelaufen. Laut Polizei ging es um den Verdacht des Diebstahls. Medienberichten zufolge bestand gegen den 49-Jährigen ein aufrechtes Waffenverbot. Der Mann soll polizeibekannt gewesen sein. In dem Fall ist nun die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelte Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) an der Arbeit. Es geht u. a. um die Prüfung des Schusswaffengebrauchs. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ist ebenfalls eingebunden. Sprecher Bien verwies am Donnerstag auf laufende Ermittlungen.
EBM hat im Jänner 2024 Arbeit aufgenommen
Die EBM hat am 22. Jänner 2024 im BAK ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist laut Website "bundesweit und ausschließlich für Ermittlungen und Erhebungen bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizistinnen und Polizisten sowie bei der Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine umfassende Spezialausbildung mit den Schwerpunkten Menschenrechte, Einsatztraining, Kriminalistik und Psychologie.
Wegen des gegenständlichen Schusswaffengebrauchs in St. Aegyd am Neuwalde führt die EBM die kriminalpolizeilichen Erhebungen und berichtet die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft St. Pölten. Die Anklagebehörde hat die Leitung des Ermittlungsverfahrens inne. Die EBM untersucht dem Innenministerium zufolge "nur Waffengebräuche durch Polizeibedienstete, die mit Lebensgefahr verbunden sind (üblicherweise Schusswaffengebräuche) und wenn Waffengebräuche (bzw. Zwangsgewalt allg.) zum Tod führt". Zusätzlich werde bei Misshandlungsvorwürfen ermittelt.
2024 wurden seitens der EBM 514 Beschwerden bzw. Sachverhalte bearbeitet. Sieben Fälle betrafen dem Innenministerium zufolge Waffengebräuche mit Lebensgefahr, drei davon mit tödlichem Ausgang, zwei weitere den Verdacht einer Zwangsmittelanwendung mit Todesfolge. Hinzu kamen 505 Misshandlungsvorwürfe.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.