Der unabhängige Disziplinarausschuss des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV) hat den Skirennläufer am Dienstag in Innsbruck zwar schuldig gesprochen, gegen den Kärntner Slalomspezialisten aber lediglich eine Verwarnung ausgesprochen.
Schönfelder hatte wegen einer Verkühlung ein vermeintlich erlaubtes Mittel eingenommen, das allerdings die verbotene (stimulierende) Substanz Etiefrin enthalten hatte. Der positive Test wurde nach den nationalen Slalom-Staatsmeisterschaften am 27. März absolviert, der dort errungene dritte Platz wurde Schönfelder aberkannt.
Auch die Möglichkeit eines Freispruchs wurde erörtert, einem solchen standen aber die strengen FIS-Anti-Doping-Regeln entgegen. Schönfelder zeigte sich laut ÖSV-Aussendung über das Ausmaß der Strafe erleichter und betonte, dass dieser Vorfall für seine Rennläuferzukunft eine positive Lehre darstelle. Deshalb habe er auch den Verzicht auf das ihm zustehende Rechtsmittel der Berufung an den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne ausgesprochen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.