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NR-Wahl: Heute Abend stehen alle Parteien fest

Wer am Wahlzettel steht, wird heute Abend feststehen.
Wer am Wahlzettel steht, wird heute Abend feststehen. ©APA/dpa/Sebastian Gollnow
Die Landeswahlvorschläge für die Nationalratswahl müssen bis Freitag, 17.00 Uhr bei den Landeswahlbehörden eingereicht werden. Die BierPartei dürfte dabei wohl in Wien antreten.

Heute, Freitag, am frühen Abend steht fest, wie viele Parteien bei der Nationalratswahl am 29. September antreten. Bis 17.00 Uhr müssen die Wahlvorschläge bei den Landeswahlbehörden eingereicht werden. Acht Parteien stehen fix in allen neun Bundesländern am Stimmzettel: ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, JETZT, die Grünen, KPÖ und erstmals auch WANDEL.

Den Parlamentsparteien reichten die Unterschriften von drei Abgeordneten für die Kandidatur. Parteien, die darauf nicht zurückgreifen können, mussten je nach Größe des Bundeslandes zwischen 100 und 500 Unterschriften Wahlberechtigter sammeln, in Summe mindestens 2.600. Die Grünen, die 2017 aus dem Nationalrat flogen, bekamen weit mehr als genug Unterschriften zusammen. Auch die KPÖ hat es wieder österreichweit auf den Stimmzettel geschafft - und die links-progressive Partei WANDEL kann heuer erstmals in allen neun Bundesländern antreten. 2013 hat sie nur in Oberösterreich und Wien genug Unterstützungserklärungen bekommen.

BierPartei nur am Wiener Wahlzettel

Auch heuer werden einige Parteien nur in einzelnen Bundesländern zur Wahl stehen. Nur die Wiener können z.B. BIER wählen - die "BierPartei Österreich" mit Spitzenkandidat Marco Pogo, Sänger der Band "Turbobier". Die Sozialischen Linkspartei (SLP) dürfte heuer nur in Oberösterreich zu wählen sein; 2017 stand sie auch in Wien am Stimmzettel.

GILT vorerst nur in Vorarlberg und Tirol

Die von Roland Düringer gegründete Partei GILT fand heuer nicht mehr so viele Unterstützung wie vor zwei Jahren, wo sie bundesweit antrat und 0,95 Prozent holte. Bis Donnerstagabend hatte es GILT erst in Vorarlberg und Tirol geschafft. In anderen Ländern fehlten noch relativ viele Unterschriften. Am Freitag kann allerdings noch gesammelt werden. Der Christlichen Partei Österreich (CPÖ) etwa brauchte am Donnerstag nicht mehr viel für die Kandidatur in Vorarlberg.

Einige Parteien haben bereits kundgetan, dass es sich nicht mehr ausgeht, so etwa das "Wahlbündnis Österreich" oder die "Bewegung Neues Zeitalter", die unter der Kurzbezeichnung LIEBE antreten wollte.

Mit 49 Parteilisten und 3.915 Euro ist man überall dabei

49 ausreichend unterstützter Parteilisten und 3.915 Euro braucht man, um bei der Nationalratswahl alle Möglichkeiten der Teilnahme auszuschöpfen. Aber auch ein Einzelkämpfer kann mit 100 Unterschriften und 435 Euro dabei sein - hätte allerdings so gut wie keine Chance auf den Einzug in den Nationalrat.

Am 29. September antreten dürfen nicht nur registrierte politische Parteien, sondern alle "wahlwerbenden Gruppen", die die Voraussetzungen erfüllen. Die Teilnahme melden sie an, indem sie fristgerecht - bis heute, Freitag, abend zumindest einen Landeswahlvorschlag bei einer der neun Landeswahlbehörden einbringen.

Personen können auf mehreren Listen stehen

Dieser muss zumindest eine Regionalparteiliste (mit Wahlkreise-Bewerbern) und eine Landesparteiliste enthalten. Da vertikal - also auf den verschiedenen Ebenen - Mehrfachkandidaturen zulässig sind, kann eine einzige Person auf beiden Listen stehen - und zusätzlich noch auf der Bundesliste. Aber sie darf nicht in mehreren Regionalwahlkreisen oder Bundesländern gleichzeitig kandidieren.

Kandidatenlisten müssen Parteien für alle Ebenen einreichen, auf denen sie Mandate holen wollen. Verteilt werden Mandate in insgesamt 39 Regionalwahlkreisen, den neun Bundesländern und auf Bundesebene. Regionalwahlkreise und Bundesland hängen wahltechnisch zusammen; die Kandidatur in nur einem Wahlkreis und nicht im Land ist nicht möglich - und wer in einem Bundesland antreten will, braucht zumindest eine Wahlkreisliste.

Die Zahl der Kandidaten in den Landeswahlvorschlägen ist begrenzt: Eine Partei darf maximal doppelt so viele Bewerber nominieren wie jeweils Mandate im Wahlkreis bzw. im Land zu vergeben sind. Kandidaten-Mindestanzahl gibt es keine. Bekommt eine Partei in einem Land oder Wahlkreis mehr Mandate als sie Kandidaten nominiert hat, bleiben diese unbesetzt.

Kürzel mit nicht mehr als fünf Burchstaben

Im Landeswahlvorschlag muss ein Parteiname genannt werden, jedoch nicht unbedingt eine Kurzbezeichnung. Wird eine solche angeführt, darf sie nicht mehr als fünf Buchstaben haben - weshalb Hans-Peter Martins Bürgerliste als "Matin" abgekürzt wurde. Auch einen Zustellungsbevollmächtigten muss jede Partei nennen, als Ansprechpartner für die Wahlbehörden.

Die Landeswahlvorschlägen müssen ausreichend unterstützt sein. Entweder mussten drei Abgeordnete unterschreiben oder je nach Größe des Bundeslandes 100 bis 500 Wahlberechtigte - was in Summe zumindest 2.600 Unterschriften ausmacht, die zwischen dem Stichtag 9. Juli und heute, Freitag, gesammelt werden mussten.

Noch länger Zeit - bis 12. August - ist für die Bundeslisten. Die müssen Parteien nur dann einbringen, wenn sie auch bei der Mandatsverteilung im Bund (wo de facto Restmandate zugeteilt werden) dabei sein wollen.

(APA/Red)

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