Notruf aus Telefonzelle: Polizei rückt in Röthis aus

Kurz nach 17 Uhr ging bei der Polizei ein Notruf aus einer Telefonzelle in Röthis ein. Der anonyme Anrufer sprach von einer Straftat, die dort passiert sein soll.
Laut Polizeisprecher Fabian Marchetti wurden daraufhin mehrere Streifen entsandt: "Ein noch Unbekannter sagte, dass dort in Röthis eine Straftat passiert sei, wodurch mehrere Streifen dorthin fuhren."

Keine Spur von einem Vorfall
Die Einsatzkräfte konnten am Einsatzort jedoch weder eine betroffene Person noch Spuren einer Straftat ausmachen. Auch befragte Passanten berichteten, nichts Auffälliges bemerkt zu haben. Die Polizei geht derzeit von einem mutwilligen Fehlalarm aus.


Straftat nach Notzeichengesetz
Laut Marchetti werde der Vorfall strafrechtlich verfolgt: "Wenn wir herausfinden, wer das war, kommt es natürlich zu einer Anzeige." Der Missbrauch des Notrufs stellt eine Straftat dar und wird nach dem Notzeichengesetz geahndet. Die Ermittlungen laufen.

- Der Missbrauch von Notrufen ist in Österreich gesetzlich klar geregelt: Laut dem Bundesgesetz gegen den Missbrauch von Notzeichen (Notzeichenmissbrauchsgesetz – MNzG) macht sich strafbar, wer vorsätzlich eine falsche Notmeldung absetzt und dadurch etwa Polizei, Feuerwehr oder Rettung unnötig in Anspruch nimmt. Laut § 1 dieses Gesetzes droht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.
(VOL.AT)
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