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NÖ: Impfpflicht bei Neuaufnahme in den Landesdienst

Impfpflicht in NÖ bei Neuaufnahme in den Landesdienst mit 1. September.
Impfpflicht in NÖ bei Neuaufnahme in den Landesdienst mit 1. September. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Mit 1. September wird das Land Niederösterreich eine Impfverpflichtung für Neuaufnahmen in den Landesdienst einführen.

"Das gilt für alle Bereiche, nicht nur für die Gesundheitsberufe oder die Landeslehrer. All jene, die in den Landesdienst aufgenommen werden wollen, müssen geimpft sein und sich verpflichten, diesen Impfschutz aufrecht zu erhalten", sagte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner zum "Kurier" (Sonntag-Ausgabe).

Impfplicht bei Neuaufnahme in den niederösterreichischen Landesdienst

Ausgenommen seien natürlich jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, betonte sie. Die Landeshauptfrau führte im "Kurier"-Interview drei Grüne an: "Erstens, weil wir unsere Mitarbeiter schützen wollen. Zweitens will ich die Funktionstüchtigkeit unseres Landesdienstes erhalten. Drittens wollen wir unsere Landsleute schützen." Wichtig sei ihr dabei das Einvernehmen mit der Personalvertretung gewesen. "Wir wollen seitens des Landes eine Vorbildfunktion übernehmen. Wir sind fest davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist."

Impfpflicht in NÖ auch bei Neuaufnahmen in Kindergärten

In Niederösterreich gilt künftig bei Neuaufnahmen in den Kindergärten Corona-Impfpflicht. Sowohl für die Pädagogen, die vom Land neu eingestellt werden, als auch für von den Gemeinden neu beschäftigte Betreuerinnen und Betreuer ist eine Impfung Voraussetzung, teilte Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) am Sonntag mit. Das Vorgehen sei mit den Gemeindevertretern abgesprochen.

"Das ist wichtig und richtig, um unsere Jüngsten, die sich nicht aus eigenem Entschluss mittels Impfung schützen können, größtmögliche Sicherheit in den Kindergärten im ganzen Land zu bieten", betonte Teschl-Hofmeister in einer Aussendung. Mit der Impfpflicht könne ein "Schutzwall vor dem Virus für unsere Kinder" errichtet werden. NÖ Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl und Rupert Dworak, Präsident des niederösterreichischen Gemeindevertreterverbandes, sprachen sich für die Vorgaben des Landes aus und sagten ihre Unterstützung zu.

Impfpflicht auch für neue Gesundheitsmitarbeiter

Mitte Juli wurde bereits die Impfverpflichtung in Niederösterreich für neue Gesundheitsmitarbeiter verkündet. Diese gilt ebenso ab dem 1. September. Andere einzelne Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen in Teilbereichen umgesetzt oder angekündigt. In Wien etwa gilt eine Impfpflicht für neue Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialbereich, ab dem Herbst soll die Immunisierungs-Pflicht auch für neue Mitarbeiter in Wiener Kindergärten gelten. Auch in der Steiermark gilt per 1. August eine Bevorzugung von Geimpften bei der Aufnahme in den Landesdienst.

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(APA/Red)

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