Nikolo-Besuch auch im Lockdown erlaubt

Laut den aktuellen staatlichen Covid-Bestimmungen handelt es sich beim Nikolausbesuch um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit, die unter die Ausnahmeregeln für die Ausgangsbeschränkungen fällt. Es gelten Schutzmaßnahmen, berichtete Kathpress am Sonntag.
Nikolaus muss 3G-Regel befolgen und FFP2-Maske tragen
Wer als Nikolaus einen Besuch durchführt, muss der 3G-Regel entsprechen und eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt. Findet eine Nikolausfeier im Rahmen eines katholischen Gottesdienstes statt, sind die zuletzt verschärften Gottesdienstregeln der Bischofskonferenz zu beachten.
Hausbesuch von Nikolo und Krampus erlaubt
Den Hausbesuch dürfen insgesamt nur drei Personen (z.B. Nikolaus, Krampus und ein Engel) absolvieren, wie das Gesundheitsministerium in den Detailregelungen festhält. Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regel und müssen auch keine FFP2-Maske tragen. "Während des Nikolaus- oder Krampusbesuchs dürfen jedoch keine weiteren Gäste (aus fremden Haushalten) empfangen werden, da dies ein Verstoß gegen die Ausgangsregelungen darstellt", wird weiter erklärt.
(APA/Red)
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