Nichtigkeitsbeschwerde von "Ibiza-Detektiv" zurückgewiesen
Julian Hessenthaler, der das Ibiza-Video produziert haben soll, war im März wegen Kokainhandels sowie wegen Annahme, Weitergabe oder Besitzes falscher oder gefälschter besonders geschützter Urkunden und Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden.
OGH weißt Nichtigkeitsbeschwerde von "Ibiza-Detektiv" zurück
Ende September wies der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des "Ibiza-Detektiv" zurück. Damit habe der OGH aber keineswegs ein strafbares Verhalten Hessenthalers bestätigt, hielt Scherbaum fest. Die Zurückweisung sei vielmehr Folge der österreichischen Strafprozessordnung, die erstinstanzliche Urteile eines Schöffengerichts de facto unbekämpfbar mache, weil das Rechtsmittelgericht die Beweiswürdigung des Erstgerichts nicht mehr überprüfen geschweige denn umstoßen könne.
"Ibiza-Detektiv" wendet sich an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wolle man nunmehr ein Gericht außerhalb Österreichs anrufen, das das gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren daraufhin prüfen soll, ob "Ibiza-Detektiv" Hessenthaler ein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechtskonvention hatte. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde freilich erst dann ergehen, wenn Hessenthaler längst wieder in Freiheit ist, hieß es.
(APA/Red)
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