Die in dem Verfahren – nicht rechtskräftig – Verurteilten hatten sich für diese Rechtsmittel bereits in der Nacht auf Freitag entschieden. Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Schritt u.a. damit, dass “infolge der durch Teile der Prozessbeobachter während der Urteilsverkündung lautstark geäußerten Beschimpfungen und Proteste die Begründung durch die Vorsitzende des Schöffensenates in wesentlichen Teilen nicht zu hören war.
Nichtigkeit und Berufung im Schlepper Prozess
Zur Klärung der Frage, ob die (Teil-)Freisprüche, die Nichtannahme von Qualifikationen nach Paragraf 114 FPG und die Höhe der verhängten Strafen aus Sicht der Anklagebehörde nachvollziehbar und allenfalls die Ausführung des Rechtsmittels geboten ist, ist die Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung erforderlich”.
In Wiener Neustadt waren seit März acht Asylwerber aus Afghanistan, Pakistan und Indien, darunter einstige Asyl-Aktivisten in Wien, wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation vor Gericht gestanden. Das Verfahren endete mit sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch. Die vorsitzende Richterin verhängte teilbedingte Freiheitsstrafen von sieben bis 28 Monaten. Alle Verurteilten haben den unbedingten Teil der Strafen bereits durch die U-Haft verbüßt. Von einem Gutteil der angeklagt gewesenen Fakten wurden sie freigesprochen.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.