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Nichtigkeit und Berufung im Schlepper-Prozess

Schlepper-Prozess: Nichtigkeit und Berufung der Staatsanwaltschaft
Schlepper-Prozess: Nichtigkeit und Berufung der Staatsanwaltschaft ©APA (Sujet)
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat nach Angaben vom Dienstag gegen die Urteile im Schlepper-Prozess Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Bilder vom Finale
Sieben Schuldsprüche
Panne im Prozess-Finale
Verhandlung beendet
Urteil steht bevor
Zeugen-Videokonferenz

Die in dem Verfahren – nicht rechtskräftig – Verurteilten hatten sich für diese Rechtsmittel bereits in der Nacht auf Freitag entschieden. Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Schritt u.a. damit, dass “infolge der durch Teile der Prozessbeobachter während der Urteilsverkündung lautstark geäußerten Beschimpfungen und Proteste die Begründung durch die Vorsitzende des Schöffensenates in wesentlichen Teilen nicht zu hören war.

Nichtigkeit und Berufung im Schlepper Prozess

Zur Klärung der Frage, ob die (Teil-)Freisprüche, die Nichtannahme von Qualifikationen nach Paragraf 114 FPG und die Höhe der verhängten Strafen aus Sicht der Anklagebehörde nachvollziehbar und allenfalls die Ausführung des Rechtsmittels geboten ist, ist die Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung erforderlich”.

In Wiener Neustadt waren seit März acht Asylwerber aus Afghanistan, Pakistan und Indien, darunter einstige Asyl-Aktivisten in Wien, wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation vor Gericht gestanden. Das Verfahren endete mit sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch. Die vorsitzende Richterin verhängte teilbedingte Freiheitsstrafen von sieben bis 28 Monaten. Alle Verurteilten haben den unbedingten Teil der Strafen bereits durch die U-Haft verbüßt. Von einem Gutteil der angeklagt gewesenen Fakten wurden sie freigesprochen.

(APA)

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