Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Team Stronach an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hervor. Betroffen sind die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Oberösterreich.
Gegenderte Strafzettel seit Anfang August
Seit 1. August ist es verpflichtend, dass für Organmandate nur noch das gender-gerechte neue “Formular 45” verwendet werden darf. Es blieben aber in einigen Bundesländern alte Blöcke des unkorrekten “Formular 45” übrig. Diese “wenigen Restbestände” würden nun “auf Grund von Anweisungen der Dienstbehörden bei der Fertigung händisch berichtigt/gegendert werden, wodurch keinerlei Kosten anfallen”, so Mikl-Leitner.
(apa/red)
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