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Neues Schuljahr: Neue Deutschklassen und teures Schulschwänzen

In WIen beginnt am nächsten Montag die Schule.
In WIen beginnt am nächsten Montag die Schule. ©APA/HARALD SCHNEIDER
In der kommenden Woche startet in Wien das neue Schuljahr - mit einigen Neuerungen. So starten etwa österreichweit die neuen Deutschförderklassen, und auch das Schulschwänzen wird empfindlich teurer.

Insgesamt wird es ab Herbst österreichweit rund 700 Deutschklassen geben. In diese kommen Kinder, die dem Unterricht aufgrund sprachlicher Probleme nicht ausreichend folgen können und deshalb als außerordentliche Schüler eingestuft wurden. Dort wird dann in 15 bis 20 Wochenstunden nach eigenem Lehrplan Deutsch unterrichtet – für Gegenstände wie Zeichnen, Musik oder Turnen werden die Kinder dann aber altersgemäß den normalen Regelklassen zugeteilt.

Sprachfortschritte nach jedem Semester überprüft

Einschränkung: Die Klassen werden erst ab acht Schülern pro Standort eingerichtet. Besuchen müssen sie außerdem nur jene Kinder, die in der ersten Schulstufe aufgenommen wurden, oder gerade in Österreich angekommene Quereinsteiger ins Schulsystem.

Nach jedem Semester sollen dann die Sprachfortschritte überprüft werden. Bei entsprechender Verbesserung können die Kinder in die Regelklassen wechseln. Dort erhalten sie im Regelfall noch sechs Stunden pro Woche parallel zum Unterricht Förderung in einem Deutschförderkurs.

Bisher noch keine einheitlichen Tests

Noch wird das Modell aber nicht vollständig umgesetzt: So soll über die Zuweisung in eine Deutschklasse eigentlich ein einheitlicher standardisierter Test entscheiden. Da dieser aber noch nicht vorliegt, nahmen für dieses Schuljahr (wie schon bisher) die Direktoren die Einstufung als außerordentlicher Schüler vor. Im Schuljahr 2018/19 muss auch noch nicht nach dem Lehrplan für Deutschklassen unterrichtet werden. Auch der Test über die Sprachfortschritte ist noch nicht fertig.

Schulschwänzen wird teuer

Verschärft werden die Regelung für das Schulschwänzen: Ab dem neuen Schuljahr wird ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingeleitet, sobald ein Schüler im Laufe der neunjährigen Schulpflicht den vierten (vollen) Tag ungerechtfertigt der Schule fernbleibt – wobei diese Tage nicht unbedingt aufeinanderfolgen müssen. Außerdem wird eine Mindeststrafe von 110 Euro eingeführt, das Verfahren zur Verhängung von Strafen wird vereinfacht. Darüber hinaus können bei geringfügigeren Schulpflichtverletzungen Schulleitung und Lehrer “Sofortmaßnahmen” – vor allem das Aussprechen von Verwarnungen – setzen.

In Kraft tritt außerdem das 2017 beschlossene Schulautonomie-Paket: Unter anderem können sich Schulen zu Clustern zusammenschließen und die Möglichkeit zur Bildung flexibler Gruppengrößen bekommen: Klassenschülermindest- wie -höchstzahlen bzw. Teilungsziffern fallen weg. Außerdem können Direktoren sich eingeschränkt “ihre” Lehrer aussuchen. Der Abschluss des Dienstvertrags bleibt aber weiter bei den Schulbehörden.

“Digitale Grundbildung” wird eingeführt

Nach einem Pilotversuch im Vorjahr wird in der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe/Neue Mittelschule) flächendeckend die neue verbindliche Übung “Digitale Grundbildung” mit insgesamt zwei bis vier Wochenstunden (über die gesamten vier Jahre gerechnet) eingeführt. Auf dem Stundenplan stehen dabei etwa Office-Anwendungen, Informations-, Daten- und Medienkompetenz, Sicherheit sowie Computational Thinking. Die Schulen können selbst entscheiden, ob sie dies in speziellen Stunden oder integriert in anderen Fächern vermitteln.

Erstmals angewandt wird die knapp vor Ende des letzten Schuljahrs in Kraft getretene Neuregelung des Rauchverbots: Damit wird dieses praktisch auf die gesamte Schulliegenschaft ausgedehnt, etwaige per Hausordnung mögliche Ausnahmeregelungen wurden damit aufgehoben. So darf etwa auch auf Freiflächen wie dem Schulhof nicht mehr geraucht werden – weder von Schülern noch von Lehrern oder sonstigen Personen.

(APA/red)

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