AA

Neues Notrufsystem eCall: ÖAMTC äußert datenschutzrechtliche Bedenken

Ab 2018 müssen die eCall-Notrufsysteme in alle Neuwägen eingebaut werden.
Ab 2018 müssen die eCall-Notrufsysteme in alle Neuwägen eingebaut werden. ©APA (Sujet)
Das automatische Notrufsystem eCall, das ab Ende März 2018 in allen neu genehmigten Automodellen in der EU vorhanden sein muss, sorgt für Kritik seitens des ÖAMTC: "Neben dem Plus an Sicherheit für alle Verkehrsbeteiligten gibt es unsererseits allerdings auch datenschutzrechtliche Bedenken", so Bernhard Wiesinger, der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung via Aussendung am Dienstag.

“Denn eCall bedeutet auch, dass die Hersteller zusätzliche Informationstechnik in die Autos einbauen müssen. Diese Technologie kann auch für andere Zwecke als den automatischen Notruf genutzt werden”, erläuterte Wiesinger. Die meisten Fahrzeughersteller würden diese Verpflichtung schon seit längerer Zeit zum Anlass nehmen, technisch leistungsfähigere Systeme in ihre Fahrzeuge einzubauen. Die verbauten SIM-Karten sammeln demnach rund um die Uhr Daten. “Diese werden zum einen im Auto angezeigt. Der überwiegende Teil der Daten wird jedoch ohne gesetzliche Grundlage direkt an die Hersteller gesendet”, sagte der ÖAMTC-Interessenvertreter.

Informationen werden ohne Kenntnis des Fahrers übermittelt

“Ohne bewusste Kenntnis des Fahrers werden im Stundentakt beispielsweise Informationen über Fahrstrecken, Abstellpositionen des Fahrzeugs oder sogar das Fahrverhalten des Autolenkers übermittelt”, so Wiesinger. Die Daten würden oft an Vertragswerkstätten oder Versicherungen weitergeleitet, die beispielsweise Wartungserinnerungen aussenden oder auch individuell zugeschnittene Versicherungsangebote erstellen.

Dieser Datentransfer birgt laut ÖAMTC sowohl Chancen als auch Risiken. “Entscheidend ist, dass Verbraucher detailliert Kenntnis über die Art des Datenaustausches erhalten und diesem auch aktiv zustimmen”, erläuterte Wiesinger. Der Autofahrer-Klub betonte, dass die Daten aus dem Auto nur dem Fahrzeughalter gehören. “Fahrzeugbesitzer haben nicht nur einen Anspruch auf Datentransparenz, sie müssen zudem auch frei wählen können, ob und wem welche Daten zur Verfügung gestellt werden”, forderte der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.

Wiesinger erwartet “klare gesetzliche Regeln zur Datenerfassung und -weitergabe aus dem Auto”. Ein möglicher Ansatz wäre für ihn ein eigenes Datengesetz, das Daten mit Sachen gleich und somit die Rechte der Fahrzeughalter außer Streit stellt. Ähnliches sei kürzlich in Deutschland vorgeschlagen worden.

>> 2018: ÖAMTC informiert über Änderungen im österreichischen Straßenverkehr 

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Österreich
  • Neues Notrufsystem eCall: ÖAMTC äußert datenschutzrechtliche Bedenken