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Neuer Gefahrenzonenplan: Einsicht noch bis 15. Februar möglich

Hochwasser 2005: Überschwemmungen wie hier in Feldkirch-Altenstadt sollen durch den Gefahrenzonenplan vermieden werden
Hochwasser 2005: Überschwemmungen wie hier in Feldkirch-Altenstadt sollen durch den Gefahrenzonenplan vermieden werden ©Marktgemeinde Rankweil
Der neue Gefahrenzonenplan betrifft Gebiete rund um die Gewässer Ehbach, Nafla und Mühlbach. Noch bis 15. Februar haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Pläne zu informieren und eine Stellungnahme abzugeben.

 

Der Gefahrenzonenplan für das Gebiet rund um diese drei Gewässer wurde bereits im Jahr 2008 vom Land Vorarlberg in Auftrag gegeben. Denn trotz der Einrichtung von künstlichen Überschwemmungsgebieten bei der Valduna und bei Rüttenen sind immer wieder Wohngebiete in Rankweil und teilweise auch in Feldkirch von Überschwemmungen betroffen. Im neuen Gefahrenzonenplan ist vorgesehen, dass bestimmte Flächen unbebaut bleiben, um Hochwasser aufzunehmen und so die umliegenden Wohngebiete zu schützen. Die Bundeswasserbauverwaltung wird den Plan voraussichtlich am Dienstag, 26. Februar 2013 abschließend vor Ort prüfen und kommissionieren. 

Grundlage für Widmungen und Neubauten
Ein Gefahrenzonenplan ist insbesondere für Bauherren und Grundstücksbesitzer von Bedeutung: Denn er ist die Grundlage für zusätzliche bauliche Auflagen bei Neubauten. Zudem wird er berücksichtigt, wenn es um Entscheidungen zu Umwidmungen geht. Gefahrenzonen werden nach der Eintrittswahrscheinlichkeit eines 30- und 100-jährigen Hochwassers eingeteilt. Darauf aufbauend können dann Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes abgeleitet werden.

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