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Neue Vorgaben für Schuleinschreibungen

Schuleinschreibung startet mit neuen Vorgaben.
Schuleinschreibung startet mit neuen Vorgaben. ©APA/BARBARA GINDL
In den nächsten Wochen steht in den meisten Bundesländern an den Volksschulen die Einschreibung der SChüler für das Schuljahr 2020/21 auf dem Programm und heuer gelten erstmals einheitliche Vorgaben.

Vorerst freiwillig ist dagegen noch der Einsatz einer neuen App, die Direktoren bei der Einschätzung der Schulreife helfen soll.

In Wien startet Schuleinschreibung ab 13. Jänner 2020

Wann konkret die Einschreibung stattfindet, legen die einzelnen Bildungsdirektionen bzw. Gemeinden fest. Im Regelfall finden diese zwischen Anfang Jänner und Anfang März statt - in Wien und St. Pölten beginnt man etwa am kommenden Montag (13. Jänner). Es sind aber auch frühere Termine möglich, in Oberösterreich wurde etwa bereits im November eingeschrieben. Meistens erfolgt parallel zur administrativen Einschreibung die Feststellung der Schulreife der Kinder. An manchen Schulen wird letztere aber auch zu einem separaten späteren Termin überprüft.

Kleinere Gemeinden kommen oft mit einem einzigen Einschreibungstag aus. In Wien dauert die Einschreibung aufgrund der großen Zahl an schulpflichtigen Kindern dagegen zwei Wochen (bis 24. Jänner).

Einheitliche Kriterien für die Schulreife

Die einheitlichen Kriterien für die Schulreife wurden nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Praxis bei der Feststellung der Schulreife in den einzelnen Bundesländern entwickelt: In der Steiermark wurden zuletzt etwa nur ein Prozent der Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulklasse zugewiesen, in Vorarlberg waren es dagegen 20 und in Salzburg gar 24 Prozent.

Gänzlich neu sind die Vorgaben aber nicht: Schon bisher waren für die Einschätzung der Schulreife unter anderem soziale, emotionale, kognitive, sprachliche und motorische Kriterien ausschlaggebend. Im Endeffekt geht es darum, ob ein Kind dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne geistig oder körperlich überfordert zu sein. Mit der Neuregelung wurden aber bestimmte Standards wie schulische "Vorläuferfähigkeiten" (z.B. Feinmotorik, sprachliche Ausdrucksfähigkeit, zahlenbezogenes Vorwissen, Konzentrationsfähigkeit) festgelegt.

Die Entscheidung über die Schulreife trifft wie bisher der jeweilige Schuldirektor auf Grundlage des persönlichen Kontakts mit dem Kind. Nicht schulreife Kinder müssen eine Vorschulklasse besuchen bzw. werden in der 1. Klasse Volksschule nach dem Vorschullehrplan unterrichtet.

Unterstützung bekommen die Direktoren durch eine neue von den Unis Wien und Graz entwickelte App, mit der die angesprochenen schulischen "Vorläuferfähigkeiten" spielerisch abgetestet werden. Der App-Einsatz ist heuer aber noch freiwillig und wird erst im kommenden Schuljahr verpflichtend.

Lehrergewerkschaft reagiert skeptisch auf Neuerungen

Skeptisch reagiert man in der Lehrergewerkschaft auf die Neuerungen. Er sei zwar dafür, die Schulreifekriterien zu präzisieren und in manchen Bereichen auch zu standardisieren, betont der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) auf APA-Nachfrage. Auch das Konzept für die neue Schuleinschreibung findet Kimberger "durchaus nachvollziehbar", am "schulischen Stresstest" sei das Modell allerdings gescheitert. "Die Bürokratie beim derzeitigen Modell ist schlicht und einfach ein Wahnsinn. Die Schulen können organisatorisch gar nicht leisten, was in der Pilotierung derzeit verlangt wird, weil das Verfahren zeitlich so aufwendig ist."

Kein Kriterium für die Schulreife ist übrigens die Kenntnis der Unterrichtssprache: Verfügt das Kind über eine altersgemäße Sprachkompetenz in einer anderen Sprache als Deutsch, kommt es nicht in eine Vorschulklasse, sondern in die erste Schulstufe (muss dort aber eine Deutschklasse bzw. einen Deutschförderkurs besuchen).

(APA/Red)

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