Lustenau. Vier bewährte Lustenauer Persönlichkeiten wurden mit dieser Vertrauensfunktion betraut: Hans Fitz als Obmann, Franz Reinbacher und Wolfgang Bösch sowie Dr. Walter Bösch als Ersatzmann.
Wem kommt das bekannt vor: Man ärgert sich schon länger über Lärm oder Bäume, deren Äste auf das eigene Grundstück ragen. Es fällt aber schwer, deswegen vor Gericht zu ziehen, weil die gute Nachbarschaft aufrechterhalten werden soll. Was ist nun zu tun? Das Gemeindevermittlungsamt ist genau die richtige Stelle für solche Anliegen. Dort kann unbürokratisch und ohne Anwaltskosten eine Lösung gefunden werden.
Vetrauensvolle Personen mit Aufgabe betraut
Gemeindevermittlungsämter haben in Vorarlberg eine lange Tradition und gehen bis ins Jahr 1869 zurück. Mit dieser sehr anspruchsvollen Aufgabe, die Reife und Erfahrung im Umgang mit Menschen erfordert, wurden bewährte Persönlichkeiten aus dem Ort betraut: Die Altgemeinderäte Wolfgang Bösch und Dr. Walter Bösch (als Ersatzmann), Seniorenbund-Obmann und Rotkreuz-Funktionär Franz Reinbacher und als neu gewählten Obmann der pensionierte Hauptschuldirektor Hans Fitz. Hans Fitz ist auch Kassier beim Seniorenbund und stellvertretender Vorsitzender des Kirchenrats der Pfarre St. Peter und Paul. Bezirkshauptmann Dr. Helgar Wurzer gelobte die Vertrauensmänner im Beisein von Bürgermeister Dr. Kurt Fischer und Mag. Tanja Rüf aus der Rechtsabteilung der Marktgemeinde an.
Was macht das Gemeindevermittlungsamt?
Das Gemeindevermittlungsamt ist als Stelle eingesetzt, bei der Vergleiche zwischen BürgerInnen in Bürgerlichen Rechtssachen abgeschlossen werden können. Die Themen reichen vom Nachbarschaftsstreit bis hin zu Geldforderungen aus Verträgen. Auch Ehrenbeleidigungssachen können an dieser Stelle außergerichtlich geklärt werden. Vergleiche, die beim Gemeindevermittlungsamt geschlossen wurden, haben die gleichen Wirkungen wie gerichtliche Vergleiche und sind genauso vollstreckbar.
Wie läuft das Verfahren ab?
Tritt ein Problem auf, kann man sich an den Obmann des Gemeindevermittlungsamtes, Hans Fitz, wenden. Er klärt ab, ob das Amt in dieser Rechtssache zuständig ist und beruft dann eine Sitzung des Vermittlungsamtes ein, bei der die Rechtssache im Beisein der Parteien gütlich geklärt werden soll. Obwohl diese Stelle kostenlos in Anspruch genommen werden kann, sind die Ergebnisse die gleichen, wie bei gerichtlich abgeschlossenen Vergleichen. Der neu angelobte Obmann Hans Fitz abschließend: „Die Vertrauenspersonen stehen für Lustenaus Bürgerinnen und Bürger gerne zur Verfügung. Das Vermittlungsamt ist kostenlos und die Fälle werden mit Hausverstand und Pragmatismus beurteilt.“
Gemeindevermittlungsamt
Kontakt: Obmann Hans Fitz, Gänslestraße 10, 0699 11981481, fitzhans@vol.at
Aufgaben: Vergleiche in Bürgerlichen Rechtssachen und Sühneversuche in Ehrenbeleidigungssachen
Mitglieder: Hans Fitz (Obmann), Wolfgang Bösch und Franz Reinbacher, Ersatz Dr. Walter Bösch
Kosten: keine
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