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Neue Strecken für Gisingens Radfahrer

©Tay Hagen
Ortsvorsteher Peter Stieger über Corona, Einschränkungen und neue Wege für Pedalritter. 

GISINGEN Paukenschlag für Gisinger Treffpunktszene: kein Adventmarkt, keine Konzerte … der Lockdown hat die Vereine fest im Griff. „Jetzt, wo die Einschränkungen kommen, folgt eine Durststrecke“, weiß Gisingens Ortsvorsteher Peter Stieger. „Es bleibt schwierig, sich selbst zu motivieren.“ Stieger sieht gerade im sozialen, zwischenmenschlichen Bereich es als besondere Herausforderung. „Natürlich wünsche ich mir auch wieder unser ‚normales Leben‘, das setzt jedoch voraus, dass eine gewisse Prozentzahl durchgeimpft ist“, so der Ortsvorsteher. 

“Attraktive Alternativen”

Weniger erfreulich, dennoch mit Blick in eine bessere Zukunft, ist ebenfalls die Verkehrslage in Gisingen. „Es ist ein Problem, das alle Fraktionen betrifft“, erklärt Ortsvorsteher Peter Stieger. Hotspots sind die Hämmerlestraße und vor allem die Bärenkreuzung. Positiv entwickelt sich jedoch das Radwegnetz in Feldkirch. Die Stadt Feldkirch ist bemüht, den Verkehr von der Noflerstraße wegzubekommen. „Dafür braucht es attraktive, nachhaltige Alternativen“, meint Stieger. Ende September hat der Stadtrat die Verordnungen zu den Fahrradstraßen „Churer Straße/Liechtensteiner Straße“ und „Stadionstraße/Am Oberen Riegel/Gatterweg“ beschlossen. Auf Basis des Radverkehrskonzeptes wurde in den vergangenen Monaten, gemeinsam mit dem Büro Besch und Partner aus Feldkirch und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, ein Gesamtkonzept für Fahrradstraßen in Feldkirch ausgearbeitet. Dieses sieht ein Netz aus mehreren Fahrradstraßen vor, die attraktive Radverbindungen abseits vielbefahrener Routen darstellen.

Mit Geschwindigkeitsbeschränkung

Ziel der Umsetzung ist es, für Radfahrer ein schnelles und sicheres Vorankommen zu ermöglichen, ohne dabei den motorisierten Verkehr auszuschließen. Dadurch besteht die Möglichkeit, attraktive Rad-Schnellverbindungen einzurichten – auch dort, wo die Platzverhältnisse begrenzt sind. „Auf Fahrradstraßen gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, außerdem dürfen Radfahrende nebeneinander fahren, dabei den motorisierten Verkehr aber nicht mutwillig behindern“, führt Stieger aus. 

Anschließend wurden in den beiden Fahrradstraßen die Markierungen und Beschilderungen angebracht. Zentrale Beschilderung ist dafür das Straßenverkehrszeichen „Fahrradstraße“ bzw. „Fahrradstraße Ende“ am Anfang und Ende sowie bei Einmündungen von querenden Straßen. In diesem Zuge werden die Fahrradstraßen durchgehend bevorrangt. 

Factbox:

• Es gilt Tempo 30

• Durchfahrt für Autos möglich

• Zu- und Abfahrt für Anrainer*innen erlaubt

• Queren der Fahrradstraße erlaubt

• Nebeneinanderfahren erlaubt – kein mutwilliges Behindern des PKW-Verkehrs 

• Fußgänger*innen haben die gleichen Rechte wie auf anderen Straßen

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