Das teilte die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger (S) am Freitag in einer Aussendung mit. Künftig dürfen Diskotheken oder Clubs bis 6.00 Uhr offen halten. Bisher war in diesen Lokalen – so es keine Ausnahmeregelung gab – um 4.00 Uhr Sperrstunde in Wien.
Die Behörde hat jene Lokale, für die die neue Regelung gilt, ziemlich exakt klassifiziert: Eine Diskothek wird demnach “im Wesentlichen die Unterhaltung durch entsprechende Musik, DJs und Lichteffekte und die Möglichkeit zum Tanzen” charakterisiert. Die Ausweitung der Sperrstunde gilt auch für “Clubbing-Lounges”, in der ebenfalls Musik geboten wird, wo allerdings “eine Tanzfläche, DJ und Lichteffekte nicht vorgesehen sind”.
Neue Sperrstunde, neue Anträge
Für die Ausnutzung der späteren Sperrstundein Wien sind entsprechende Betriebsanlagengenehmigungen erforderlich, wurde betont. Durch sie soll die Nachbarschaft ausreichend geschützt werden.
Frauenberger appellierte zudem an die Betriebe, die neue Regelung zum Anlass zu nehmen, die geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen penibel einzuhalten und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. “Die Arbeitsinspektorate werden darauf ein strenges Auge haben”, kündigte die Ressortchefin an.
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