“Die neue Regelung stärkt das heimische Vereinswesen und damit die Rolle des Ehrenamts in der Gesellschaft”, ist Sausgruber überzeugt. Seit Juli 2007 können Vereine ihre Einkünfte über einen Zeitraum von zehn Jahren zusammenkommen lassen. Für diesen Zeitraum gilt ein Freibetrag von insgesamt 73.000 Euro.
Mitte Juli des vergangenen Jahres konnte Landeshauptmann Herbert Sausgruber nach intensiven Verhandlungen mit Finanzminister Vizekanzler Wilhelm Molterer eine wichtige Neuregelung im Vereinsrecht präsentieren, welche für die Vereine steuerlich Vorteile mit sich bringt.
Einkünfte zehn Jahre kumulierbar
Bis zur Neuregelung galt ein jährlicher Freibetrag von 7.300 Euro. Bei der Ausrichtung von größeren Veranstaltungen, etwa einem gemeindeübergreifenden Bezirksmusikfest, konnte diese Obergrenze leicht überschritten werden. Die Vereine, die mit großem Aufwand und dem ehrenamtlichen Einsatz vieler Mitglieder eine Festveranstaltung organisiert und auch einen entsprechenden Erlös erzielt haben, wurden dadurch steuerlich stark belastet. Mit der neuen Regelung erhalten Vereine die Möglichkeit, die bei solchen Veranstaltungen erzielten Einkünfte auf zehn Jahre verteilt auszugleichen. Sofern der Gesamtbetrag von 73.000 Euro nicht überschritten wird, entfällt für die Vereine die Körperschaftssteuer.
Größerer finanzieller Spielraum
Der Steuervorteil, der sich aus der neuen Regelung für das heimische Vereinswesen ergibt, schafft ein Mehr an Flexibilität und einen größeren finanziellen Spielraum. “Diese Abänderung war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Vereine und damit des Ehrenamts”, bekräftigt Sausgruber abschließend.
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