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Neue Regierung streicht Teile von Ibiza-U-Ausschuss

Laut ÖVP und Grüne ist ein U-Ausschuss in dieser Form nicht zulässig.
Laut ÖVP und Grüne ist ein U-Ausschuss in dieser Form nicht zulässig. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die türkis-grüne Regierung beschneidet den von SPÖ und NEOS verlangten "Ibiza-U-Ausschuss" und wirf den Oppositionsparteien "Verfassungswidrigkeit" vor.

Der von SPÖ und NEOS verlangte "Ibiza-Untersuchungsausschuss" wird zumindest fürs erste nicht zur Gänze so kommen, wie es die beiden Oppositionsfraktionen beantragt haben. Teile des Verlangens seien unzulässig, argumentieren ÖVP und Grüne, die sich dabei auf die U-Ausschuss-Bestimmungen in Verfassung und Verfahrensordnung berufen. Eingesetzt wird er dennoch schon morgen, Mittwoch.

Ibiza-Ermittlungen sollen nicht einbezogen werden

Die beiden Regierungsfraktionen pochen darauf, dass es beim U-Ausschuss um einen "bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" gehen muss. Zudem sei die "Sammlung nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche" unzulässig. Teile der Ibiza-Ermittlungen, aber auch die Mehrheit aller türkis-blauen Gesetzesbeschlüsse, die Organbestellungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen oder die Neustrukturierung der FMA sollen damit weggelassen werden müssen.

Der U-Ausschuss wird dennoch schon morgen, Mittwoch, im Nationalrat auf den Weg gebracht. Zuvor wird der Geschäftsordnungsausschuss aber mit türkis-grüner Mehrheit die nur teilweise Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstands feststellen. SPÖ und NEOS können in der Folge die weggelassenen Teile beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einklagen. Sie pochen darauf, von führenden Verfassungsexperten die Rechtskonformität ihres Antrages bestätigt bekommen zu haben.

Vermissen thematischen Zusammenhang

Sowohl ÖVP als auch Grüne sehen im U-Ausschuss-Verlangen verschiedenste Themen zusammengefasst, zwischen denen kein ausreichender Konnex zu finden sei. Den Komplex rund um Casinos, Glücksspiel und ÖBIB/ÖBAG halten die beiden Regierungsfraktionen aber für okay, weil hier ein klarer Zusammenhang bestehe.

Die ÖVP hat in dieser Sache auch ein Rechtsgutachten des Grazer Uni-Juristen Christoph Bezemek eingeholt. Dieser vermisst im U-Ausschuss-Verlangen inhaltlich zusammenhängende Sachverhalte und ortet nur lose miteinander verknüpfte Einzelvorgänge.

U-Ausschuss-Tema nicht klar formuliert

Dass - wie im rot-pinken Verlangen selbst festgehalten - "geschätzt 60 Prozent" der Regierungsvorlagen der türkis-blauen Regierung umfasst sein sollen, stehe im Konflikt mit der in der Verfassung verlangten Bestimmbarkeit und Abgrenzbarkeit. Schon allein der Titel des Verlangens "betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung" mache das deutlich.

Die Grünen sehen ein weiteres Problem: Ein Untersuchungsgegenstand müsse so formuliert sein, dass für die Behörden klar erkennbar sei, welche Akten sie liefern müssen. Das sei hier nicht der Fall. Aus ihrer Sicht muss einer der acht aufgezählten Untersuchungsgegenstände (nämlich jener zu Organbestellungen) gänzlich wegfallen, bei drei weiteren müssen einzelne Punkte gestrichen werden. Auch die Beweisthemen dazu seien teilweise unzulässig.

SPÖ und NEOS können Antrag ändern

Dennoch wolle man einen schnellstmöglichen Start des Ausschuss sicherstellen, betonten beide Regierungsfraktionen. Mit einem gemeinsamen Antrag werde man im Geschäftsordnungsausschuss die von ÖVP und Grünen als verfassungswidrig eingeschätzten Teile des Oppositionsverlangens streichen. Dann könne umgehend mit der Untersuchung begonnen werden.

SPÖ und NEOS haben 14 Tage Zeit, während des schon anlaufenden U-Ausschusses den Verfassungsgerichtshof mit ihrem Verlangen zu befassen, der dafür vier Wochen Zeit hat. Gibt er den von ihnen geforderten Untersuchungsgegenständen recht, so könne man die zusätzlichen Punkte sofort in den laufenden U-Ausschuss übernehmen und mit untersuchen, hieß es seitens der Regierungsfraktionen. De facto gäbe es dann nur einige Wochen Verzögerung bei der Aktenbeschaffung.

SPÖ ruft mit Zuversicht VfGH an

Die SPÖ ist über die Ankündigung von ÖVP und Grünen erbost, den Ibiza- und Casinos-U-Ausschuss nicht im von der Opposition verlangten Ausmaß zuzulassen. Mandatar Jan Krainer sprach gegenüber der APA von Willkür. Man rufe nun den Verfassungsgerichtshof an und sei zuversichtlich, recht zu bekommen.

Die Regierungsfraktionen seien offensichtlich der Meinung, dass das Parlament den "größten innenpolitischen Skandal der Zweiten Republik" nicht ansehen dürfe, so Krainer am Dienstag. Zur Untersuchung zugelassen würden nur jene Teile, die genehm seien. "Auffälligerweise sind jene Punkte draußen, die für die ÖVP unangenehm sind". Die Grünen wiederum beteiligten sich an der "Amputation des Minderheitenrechts".

Ganz anders sah dies naturgemäß die ÖVP. Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ortete Verfassungswidrigkeit im rot-pinken Antrag. "Das Verlangen der Opposition ist so breit und ungenau formuliert, dass sogar die Arbeit der Übergangsregierung noch untersucht werden müsste. Das wäre ein nicht zu bewältigender Aktenberg, der keine Ergebnisse zu den eigentlich wichtigen Causen Casinos, Glücksspielgesetz und Personalbesetzungen liefern kann", meinte er.

U-Ausschuss: Was kommt und was vorerst nicht kommt

Im Folgenden die Details zum Untersuchungsgegenstand und den Streichungen, die die Regierungsfraktionen morgen, Mittwoch, im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats vornehmen wollen.

UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND

Laut SPÖ und NEOS soll es im Untersuchungsausschuss um "die mutmaßliche politische Absprache über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Vollziehung des Bundes durch Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre" gehen. Im Fokus steht da etwa die Vollziehung des Glücksspielgesetzes oder die Einflussnahme auf die Casinos Austria AG. Der Zeitraum ist von 18. Dezember 2017 bis 10. Dezember 2019 festgelegt.

Auch die Vorbereitung von Gesetzgebungsverfahren will die Opposition untersuchen, hier nehmen ÖVP und Grüne aber Streichungen vor. Nur jene zu Bundesfinanzen und Monopolwesen soll sich der Ausschuss anschauen dürfen, nicht aber zu allen anderen Gesetzesmaterien. Untersuchen darf der Ausschuss zudem nur die Umstrukturierung der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG, nicht aber der Finanzmarktaufsicht.

Ganz gestrichen wird von Türkis-Grün jener Punkt, der die Bestellung von Organen in Unternehmungen betrifft, an denen der Bund beteiligt ist. Straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen die Casinos dürfen zwar untersucht werden, der Passus "in Folge des Ibiza-Videos" soll hier aber fallen.

BEWEISTHEMEN

Von den von SPÖ und NEOS hier angeführten acht Punkten bleibt nicht viel übrig. Beim ersten Thema, den Casinos, darf zwar etwa die "Bestellung der GeschäftsleiterInnen (insbesondere Peter Sidlo)" untersucht werden, nicht aber die zugehörigen Managemententscheidungen. Punkt 2, "Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes" bleibt von den Regierungsfraktionen unangetastet.

Dann kommen die großen Streichungen. Punkt 3 ("Begünstigung von Dritten"), Punkt 4 ("Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht") und Punkt 5 ("Ermittlungen in der Ibiza-Affäre", es geht um politische Einflussnahme auf diese) sollen komplett wegfallen, geht es nach ÖVP und Grünen. Bei Punkt 6 ("Beteiligungsmanagement des Bundes") wird die "Einflussnahme der Bundesregierung auf die ÖBIB bzw ÖBAG" gestrichen. Die Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Vorstand darf zwar untersucht werden, nicht aber die Beeinflussung von Personalentscheidungen in staatsnahen Unternehmen als mögliche Gegenleistung für die Begünstigung politischer Parteien. Und auch Punkt 8, "Verdacht des Gesetzeskaufs" ist nach Ansicht der Koalition nicht zulässig.

Beschlossen werden soll all dies morgen, Mittwochfrüh, im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats. Wenn dessen Bericht dann im Nationalratsplenum aufgerufen wird, gilt der Untersuchungsausschuss als eingesetzt. SPÖ und NEOS können gegen die vorgenommenen Einschränkungen den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen.

(APA/red)

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