Neue Regelungen im Apothekengesetz

Im Rahmen der Novelle zum Apothekengesetz ist die Erweiterung des Netzes von Filialapotheken in Österreich vorgesehen. Entgegen der vermittelten Ansicht bestehe laut Apothekerkammer durch die zusätzlichen Filialapotheken keine Verdrängungsgefahr für ärztliche Hausapotheken. Konkret bedeutet das: Ärztliche Hausapotheken werden durch die möglichen neuen Filialapotheken nicht beeinträchtigt. Die Errichtung einer Filialapotheke oder einer dislozierten Abgabestelle einer Apotheke ist rechtlich nicht zulässig, wenn sich im gleichen Ort ein Allgemeinmediziner mit einer ärztlichen Hausapotheke befindet. Auch umgekehrt ist die Genehmigung einer ärztlichen Hausapotheke möglich, selbst wenn im Ort bereits eine Filialapotheke oder dislozierte Abgabestelle existiert.
Rechtliche Klarheit
Die Behauptung, dass Filialapotheken eine Bedrohung für ärztliche Hausapotheken darstellen, beruhe auf einer fehlerhaften Interpretation des Gesetzesentwurfs, der eigentlich klar und deutlich formuliert ist. Patienten, die von Ärzten mit hausapothekenführender Funktion behandelt werden, lassen ihre Verschreibungen üblicherweise nicht in öffentlichen Apotheken oder Filialapotheken, sondern direkt vom behandelnden Arzt einlösen.
Medikationsanalyse und -management
Auch in Bezug auf Medikationsanalyse und Medikationsmanagement benötigt es eine Klarstellung: Diese im Entwurf enthaltenen apothekerlichen Dienstleistungen stehen nicht im Wettbewerb zu ärztlichen Tätigkeiten. Sie gehören bereits zu den Kernkompetenzen der Apotheker und unterstützen die Arzneimitteltherapie der Ärzteschaft, indem sie die Adhärenz und Gesundheitskompetenz der Patienten stärken, ohne in ärztliche Aufgabenfelder wie Diagnose oder Therapie einzugreifen.
Der Begutachtungsentwurf der Apothekengesetznovelle zielt auf eine verbesserte Versorgung der Bevölkerung mit apothekerlichen Dienstleistungen ab. Die darin enthaltenen Maßnahmen ermöglichen es den rund 6.800 Apothekerinnen und Apothekern in Österreich, ihr Leistungsspektrum zu erweitern, was im besten Interesse der Patienten ist.
(VOL.AT)
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