Neue Gesetze werden künftig Klima-Test unterzogen

Gesetze, Verordnungen und größere Vorhaben des Bundes sollen ab dem 1. Jänner 2026 einem verpflichtenden Klimacheck unterzogen werden. Das teilte das von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) geführte Ministerium mit. Ziel ist es, klimaschädliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und möglichst zu vermeiden.
Klimacheck wird Teil bestehender Folgenabschätzung
Der Klimacheck soll Teil der sogenannten Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) werden. Diese dient laut Ministerium dazu, die Wirkungen politischer Maßnahmen nachvollziehbar und transparent darzustellen – sowohl im Hinblick auf Kosten als auch auf erwünschte und unerwünschte Effekte.
Wie das Ö1-„Morgenjournal“ am Samstag berichtete, ist das Ergebnis des Klimachecks nicht bindend. Selbst bei einer negativen Klimawirkung muss ein Vorhaben nicht automatisch überarbeitet oder gestoppt werden.
Servicestelle und Tool für Behörden
Zur Unterstützung der Verwaltung wird im Klimaschutzministerium eine eigene Servicestelle eingerichtet. Diese soll ein digitales "Klimacheck-Tool" bereitstellen, mit dem die Auswirkungen neuer Vorhaben systematisch erhoben werden können. Die Prüfung soll je nach Bedeutung des Vorhabens in vereinfachter oder ausführlicher Form erfolgen.
An der Ausgestaltung arbeiten neben dem Landwirtschafts- und Klimaministerium auch das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium. Weitere Details sollen in den kommenden Monaten folgen.
Expertin fordert mehr Verbindlichkeit
Die Klimaökonomin Sigrid Stagl begrüßt die Initiative grundsätzlich. "Denn man muss zuerst einmal Bescheid wissen darüber, welche Klimaauswirkungen Gesetze und Verordnungen haben, damit man sie berücksichtigen kann", sagte sie gegenüber Ö1. Gleichzeitig betonte sie, dass es klare Regelungen brauche, wie mit Maßnahmen umzugehen sei, die negative Klimaauswirkungen hätten.
(APA/Red)
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