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Neue Einschätzung im Fall Josef F. könnte Verlegung bringen

Wegen der Demenz von Josef F. sind laut Gutachten keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten.
Wegen der Demenz von Josef F. sind laut Gutachten keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Archivbild)
Anhand eines neuen psychiatrischen Gutachtens könnte eine Verlegung von Josef F. im Raum stehen. Der mittlerweile 88-Jährige befindet sich seit seiner Verurteilung im Inzestfall von Amstetten im Maßnahmenvollzug.

Im Zusammenhang mit dem im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef F. liegt offenbar eine neue psychiatrische Expertise vor.

Inzestfall Amstetten: Neue psychiatrische Expertise liegt vor

Einem "Krone"-Onlinebericht vom Samstag zufolge attestiert die Sachverständige Heidi Kastner dem 88-Jährigen, dass von ihm aufgrund von Demenz keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind. Hinzu käme ein körperlich angeschlagener Zustand infolge einiger Stürze.

In Betracht kommen könnte anhand des Gutachtens eine Verlegung von Josef F. - er hat inzwischen seinen Namen geändert - in den sogenannten Normalvollzug. Dieser Schritt war bereits in den vergangenen Jahren mehrmals Thema und Gegenstand von juristischen Beurteilungen. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dagegen aus und stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung fest, nachdem das Landesgericht Krems zuvor anders entschieden hatte.

Überprüfung von Voraussetzungen für Maßnahmenvollzug gesetzlich vorgeschrieben

F. wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt (JA) Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle, ob die Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch weiter gegeben sind, ist gesetzlich vorgeschrieben.

(APA/Red)

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