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Neue Einreise-Verordnung bringt Testpflicht für Pendler, Freitesten bleibt

Die Einreisebestimmungen für Berufspendler wurden verschärft.
Die Einreisebestimmungen für Berufspendler wurden verschärft. ©APA (Sujet)
Angesichts der hohen Infektionszahlen werden die Einreisebestimmungen für Pendler nach Österreich verschärft - unter anderem durch eine regelmäßige Testpflicht.
Einreiseverordnung verschärft
Lockdown-Lockerung ab 8.2.

Pendler müssen sich künftig registrieren und einem Corona-Test unterziehen. Das geht aus der neuen Einreise-Verordnung hervor, die am Mittwochnachmittag vom Sozialministerium erlassen wurden.

Für die anderen Einreisenden bleibt im Wesentlichen alles gleich. Die zehntägige Quarantäne kann nun doch weiter nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden.

Der Test zur Einreise darf höchstens 72 Stunden alt sein. Gegebenenfalls kann er auch in Österreich binnen 24 Stunden nachgeholt werden.

Wöchentliche Registrierungspflicht für Pendler, auch Corona-Test nötig

Was die Pendler angeht, müssen sie sich einmal pro Woche wie alle anderen Einreisenden registrieren. Zudem haben sie ein Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis mitzuführen, das nicht älter als sieben Tage ist. Wichtig: anerkannt werden nur Tests, die von qualifiziertem Personal abgenommen werden, also keine Selbsttests.

Jene Pendler, die seltener als einmal pro Woche nach Österreich kommen, müssen sich jeweils vor der Einreise registrieren. Verpflichtend ist die Registrierung ab 10. Februar, aber 7. Februar ist sie möglich.

Keine Einreise mehr für Briten

Bezüglich des Tests ist dieser auch bei Pendlern nach Einreise möglich, muss allerdings innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Ausgenommen von der Bestimmung sind jene, die aus einem Staat mit niedrigen Infektionszahlen einreisen, allerdings gibt es derzeit keine so risikoarmen Länder in der Nachbarschaft.

Die einzigen EU-Staaten, aus denen man ohne Quarantäne-Bestimmungen nach Österreich einreisen kann, sind Griechenland und Finnland. Dazu kommen in Europa noch Norwegen, Island und der Vatikan. Weitere Staaten sind unverändert Australien, Neuseeland, Südkorea und Singapur. Von der Liste der sicheren Länder gekippt wurde wegen gestiegener Fallzahlen Japan.

Neuerungen gibt es in Folge des EU-Austritts für Briten. Sie dürfen - außer in Ausnahmefällen wie Geschäftsreisen - nicht mehr in Österreich einreisen, solange Großbritannien als Risikoland gilt. Die Schweiz, Andorra, San Marino und der Vatikan behalten dagegen ihren Sonderstatus, mit EU/EWR-Staaten gleichgestellt zu sein.

Voraussetzungen für Anerkennung als Dienstreisender

Was berufliche Reisen angeht, wird mit der Verordnung klar gestellt, was für Belege es braucht, dass man als Dienstreisender anerkannt wird. Die Glaubhaftmachung bei beruflichen Gründen kann ab sofort z. B. durch Bestätigungen des Arbeitgebers, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder Terminbestätigung eines Vorstellungsgespräches erfolgen. Jedenfalls wird dabei auch eine zeitliche Komponente bei der Glaubhaftmachung zu berücksichtigen sein, z.B. kein mehrwöchiger Aufenthalt, wenn der Termin nur für drei Tage angesetzt ist, heißt es in den Erläuterungen zur Verordnung.

Größte Gruppe an Berufspendlern aus Ungarn und Slowakei

Für die heimische Wirtschaft ist die Gruppe der Berufspendler ein wichtiger Faktor. Tausende Menschen überqueren regelmäßig für ihren Beruf die Grenze nach Österreich. Viele davon arbeiten in systemrelevanten Branchen wie dem Gesundheitsbereich.

Im Jahr 2018 gab es laut der jüngsten verfügbaren Daten der Statistik Austria rund 234.000 Beschäftigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich hatten. (Zum Vergleich: Insgesamt waren in jenem Jahr rund 4,3 Mio. Menschen erwerbstätig). Den größten Einzug hatte Österreich aus Ungarn mit rund 56.000 und der Slowakei mit rund 41.000 Personen.

Insgesamt stellten Ungarn und die Slowakei damit mehr als 40 Prozent aller Berufspendler, heißt es in einem Bericht der Statistik Austria zu den Zahlen für 2018. Aber auch aus Rumänien (rund 34.000), Deutschland (rund 26.000), Slowenien (rund 17.000), Tschechien und Polen (je rund 12.000) pendelten regelmäßig Menschen für den Job nach Österreich.

Die meisten Berufspendler (knapp 52.000) waren im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt, gefolgt von den Bereichen Beherbergung und Gastronomie (rund 29.000) sowie Herstellung von Waren (26.000). Den größten Anteil an allen Beschäftigten einer Branche machten die Pendler aber in der Land- und Forstwirtschaft aus, wo rund jeder Vierte unselbstständig Beschäftigte nicht in Österreich ansässig war. Im Sektor Beherbergung und Gastronomie war es nur rund jeder Zehnte.

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(APA/Red)

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