Je nach Art des Gefährts kommen unterschiedliche Fördersätze zur Anwendung (von max. 100 Euro für Fahrrad-Trolleys bis zu 300 Euro für Lastenfahrräder). Die Förderung ist an gewisse Voraussetzungen gebunden.
Die Voraussetzungen
So werden beispielsweise nur neue, im Fachhandel gekaufte Produkte, gefördert, welche den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen und technische Vorgaben (Zuladungsgewicht, etc.) erfüllen. Durch die Einschränkung, dass für eine Förderfähigkeit der Kauf von Anhängern sowie Trolleys bei einer ortsansässigen Firma zu erfolgen hat, die auch einen Service in Feldkirch anbietet, soll der Feldkircher Fachhandel unterstützt werden. Lastenfahrräder sowie Spezialfahrräder können hingegen vorarlbergweit bei einem Betrieb gekauft werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Förderungswerberinnen und Förderungswerber den Hauptwohnsitz in Feldkirch haben. Pro Haushalt wird jeweils einmalig ein Kinderanhänger und ein sonstiger Fahrradanhänger bzw. ein Lastenfahrrad gefördert. Eine erneute Antragstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich.
Die Förderung
Die Förderung gilt seit dem 21. August 2020. Für Spezialfahrräder ist eine rückwirkende Förderung bis 1. Januar 2020 möglich. Die Förderungsaktion ist vorerst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Informationen
Das Antragsformular und detailliertere Informationen stehen auf der Homepage der Stadt Feldkirch unter feldkirch.at/leben/foerderungen-von-a-z/ bereit.
Ansprechpartner:
Bauamt Feldkirch
Tel. 05522/304-1444
bauamt@feldkirch.at
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