Eine entsprechende Regelung des Abfallwirtschaftsgesetzes wird am heutigen Dienstag im Landtag beschlossen, wie eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) der APA erläuterte. Wer ertappt wird, der muss mit einem Organstrafmandat in der Höhe von mindestens 50 Euro rechnen. Die Höchststrafe, die etwa falsch entsorgenden Betrieben drohen würde, liegt bei mehr als 3.000 Euro. Diese sei bisher aber noch nie verhängt worden, wurde betont.
Man wolle mit der Novelle die Verwertbarkeit des Mülls erhöhen, hieß es. Dass nun auch fahrlässiges Handeln bestraft wird, liegt laut Rathaus auch daran, dass der Vorsatz stets schwer nachzuweisen war. Zudem wird es künftig das Gebot geben, Restmüll auf der eigenen Liegenschaft einzuwerfen - und nicht etwa beim Nachbarn. Veranstalter müssen außerdem in Zukunft bei Events mit einer Besucherzahl von mehr als 1.000 Personen verpflichtend Mehrwegbecher verwenden.
(APA/Red.)
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