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Nenzing: Agrar-Lösung fix …

20 Prozent der Nutzungserlöse der Agrargemeinschaft gehen künftig an die Marktgemeinde.
20 Prozent der Nutzungserlöse der Agrargemeinschaft gehen künftig an die Marktgemeinde. ©Elke Kager Meyer

Nach dem Vorstand  der Agrargemeinschaft auch Zustimmung der Gemeindevertretung

 

„Wir dürfen stolz sein auf diese souveräne Lösung.“ Sichtlich erleichtert war Bürgermeister Florian Kasseroler nach der Abstimmung in der jüngsten Gemeindevertretungssitzung über den künftigen Weg, den Agrargemeinschaft und Marktgemeinde Nenzing gehen. Und dieser sieht so aus: Die Gemeinde bekommt ab dem kommenden Jahr 20 Prozent der Erlöse zugesprochen. Auf Wunsch der Agrar sind diese für Kinder- und Seniorenbetreuung zweckgebunden. „Das werden so etwa 50.000 Euro jährlich sein“, berichtete Bürgermeister Florian Kasseroler den Gemeindevertretern. Zudem muss die Agrargemeinschaft künftig kostenlos Grund für Gemeindestraßen und neu auch für Gehsteige und Radwege zur Verfügung stellen. Für Bauvorhaben, von denen die Allgemeinheit profitiert – beispielsweise den Bau von Schulen, Kindergarten oder Sportplätze – wird die Agrargemeinschaft künftig Grundstücke zum Schätzwert zur Verfügung stellen. Im Gegenzug verzichtet die Marktgemeinde darauf, die Substanzerlöse aus der Vergangenheit zurückzufordern.

„Das ist ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art. Ich glaube, dass eine Lösung gefunden wurde, von der alle Bürger der Gemeinde profitieren“, betonte Kasseroler und bekam dafür breite Zustimmung, dass durch diese Lösung ein langwieriger Rechtsstreit erspart bleibe. „Es sitzen ja viele Nenzinger in der Gemeindevertretung und sind Bürger“, gab ein Gemeindemandatar stellvertretend zu bedenken. Auslöser der im vergangenen Jahr intensiv geführten Verhandlungen zwischen Marktgemeinde und Agrargemeinschaft war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Tiroler Gemeinde Mieders. Der VfGH entschied, dass die Gemeinde weiterhin auf die Grundstücke und das Recht auf Erträge der Agrargemeinschaft hat. Dieser Entscheid hat nun Folgewirkung auf alle Agrargemeinschaften.

 

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