Nein zu Aufenthaltsrecht für kriminelle Asylwerber
Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler stellt zur aktuellen Justiz- und Asyldiskussion im Zusammenhang mit der Verurteilung eines türkischen Asylwerbers wegen Drogenhandels fest, dass das Fremdenrecht konsequent zu vollziehen ist. Für kriminelle Asylwerber dürfe es kein Aufenthaltsrecht in Österreich geben.
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OTS0157 2008-01-10/14:35
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