Negativ-Steuertage des PV für kleine Pensionsbezieher und Ausgleichszulagen-empfänger

Erstmals erhalten im heurigen Jahr auch Ausgleichszulagenempfänger eine „Negativsteuer“ vom Finanzamt. Zudem steigt für Arbeitnehmer, wie Pensionisten, die keine Steuern zahlen und auch keine Ergänzungszulagen beziehen, der Rückerstattungsbetrag von 110 Euro auf max. 300 Euro. Dies wurde auch auf Betreiben des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg im Jahr 2019 beschlossen. Nun starten die Ombudsleute des PVÖ Vorarlberg mit den PVÖ-Negativsteuertagen vom 22. bis 25. März eine Rückholaktion. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.
Im Jahr 2019 wurde für kleine Pensionsbezieher eine wichtige Maßnahme beschlossen, die heuer das erste Mal wirkt und von der erstmals auch Ausgleichszulagenempfänger durch den Genuss der SV-Rückerstattung profitieren.
PVÖ Vorarlberg hilft bei Rückholaktion
Die Ombudsleute stehen speziell am 22. bis 25. März 2021 zur Verfügung. Die Beratungen werden in den PVÖ Büros in Bregenz, Dornbirn und Bludenz durchgeführt.
Anmeldung:
In der Landesgeschäftsstelle des PVÖ Vorarlberg unter 05574/45995 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
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