Der Richter sei von einem Bauunternehmer und dem Chefinspektor der Grazer Polizei, Anton Kiesl, schwer belastet worden. Das Ministerium habe aber jedoch keinen Grund für eine Anklage gesehen, schreibt der “Falter”. Auf Anfrage der APA gab es vorerst noch keine Stellungnahme des Justizressorts dazu.
Kiesl gab laut “Falter” als Zeuge dreimal zu Protokoll, er sei Zeuge geworden, wie der Unternehmer und der Richter über die Bezahlung von mehr als 300.000 Schilling (21.802 Euro) gesprochen hätten. Der Chefinspektor laut Protokoll: “Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (…) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt.” Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.
Den Fall habe das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) übernommen, berichtet die Stadtzeitung laut Vorabmeldung. In der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, heißt es, der Richter habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Pistole der Marke “Beretta” geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Unternehmer beim Richter geleistet.
Der Richter habe sich in seiner Zeugeneinvernahme damit verantwortet, dass die Geschenke nur “aus Freundschaft” überbracht worden seien. Es seien außerdem “nicht mehr als 2.000 Euro” überreicht worden. Das Geld habe er “zu Weihnachten oder zum Geburtstag” bekommen, “damit ich mir Zigaretten und Bücher kaufen kann”. Die Pistole sei ihm förmlich aufgedrängt worden. Der Richter habe auch zugegeben, für den Bauunternehmer Schriftsätze verfasst zu haben, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei seinen Richter-Kollegen zu erreichen, berichtet der “Falter”.
Das Justizministerium habe jedoch keine Anklage befürwortet. Die Verantwortung des Richters sei “unwiderlegbar”. Kriminelle Handlungen seien “nicht beweisbar”, zitiert die Stadtzeitung aus dem Akt. Der Chefinspektor habe wohl eigene “Interpretationen” des Geschehens vorgenommen. Das mitgehörte Gespräch sei irrelevant. Und auch der als Kronzeuge auftretende Unternehmer sei “völlig unglaubwürdig”. Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen worden sei, es habe jedoch niemand gesehen.
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