Naturschutzgebiet Rheindelta und Vorarlberger Naturschutzgesetz

Das Naturschutzgebiet Rheindelta verläuft entlang des gesamten Bodenseeufers vom Rheinspitz in Gaißau, über Fußach bis zu den Harder Schleicherlöchern östlich des neuen Rheins.
Es gilt das Vorarlberger Naturschutzgesetz in der Fassung von 2002.
Die dem Gesetz anhängige sog. “Nutzungskarte” regelt die Nutzung bestimmter Flächen, insbes. Weideland, Streu- und Fettwiesen, etc.
Privatbesitz und Sonderwidmungen waren und sind von diesem Gesetz NICHT ausgenommen.
Bereits seit 1957 gilt im gesamten Gebiet Bauverbot.
Ein Paragraph aus dem Jahr 1976 ergänzt diese Einschränkung durch die Genehmigung, rechtmäßig erstellte Bauten zu erhalten.
Darüber hinaus gilt im Rahmen von Natura 2000 Gebieten ein “Verschlechterungsverbot”:
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