Demnach wird das eigentlich vorgesehene Plus von 1,5 Prozent bis auf Ebene der Volksanwälte ausgesetzt. Nicht betroffen sind Landespolitiker. Zustimmung für den Antrag von ÖVP und Grünen kam von allen Fraktionen, auch wenn sich die Opposition sogar eine weitergehende Regelung vorstellen hätte können.
Keine Anhebung "Selbstverständlichkeit"
Um die Erhöhung fallen Bundespräsident, Bundeskanzler und der Rest der Regierung, die Nationalratspräsidenten, die Volksanwälte und die Klubobleute im Nationalrat um, nicht aber "normale" Abgeordnete. SPÖ und Freiheitliche hätten daher eine noch weitergehendere Lösung präferiert. Für FP-Klubchef Herbert Kickl ist es in erster Linie seiner Fraktion zu verdanken, dass es überhaupt zu einem Verzicht kommt, hätten doch die Koalitionspolitiker ihren Spruch "Schau auf dich, schau auf mich" auf ihre Bezüge ummünzen wollen. SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch hätte es eine Selbstverständlichkeit gefunden, wenn Bezüge bis 4.560 Euro nicht angehoben werden.
Sondersitzung wegen Formfehler
Ein zweites Mal beschlossen wurde am Abend die eingeschränkte Aufstockung hoher Sonderpensionen. Konkret werden die Luxus- oder Zusatzrenten aus dem (halb)staatlichen Bereich, die dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz unterliegen und über 2.333 Euro liegen, kommendes Jahr mit maximal 35 Euro angehoben werden. Beim ersten Mal war die Vorlage einstimmig angenommen worden, wegen eines Formalfehlers musste der Beschluss nun aber wiederholt werden, was der eigentliche Anlass für die Sondersitzung war. Am Dienstag wird auch noch der Bundesrat zusammenzutreten, um ein entsprechendes Inkrafttreten noch im heurigen Jahr zu ermöglichen.
(APA)
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