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Nationalrat beschäftigt sich mit Homeoffice-Regeln und Gratis-Tests

Hier finden Sie die Themen der Plenarwoche im Detail.
Hier finden Sie die Themen der Plenarwoche im Detail. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Das Nationalratsplenum am Mittwoch bringt eine Verlängerung zahlreicher Corona-Regelungen, etwa zugunsten von Schwangeren und Pendlern. Zudem gibt es künftig Gratis-Tests für daheim. Vorgesehen ist auch eine Debatte zum Mercosur-Abkommen. Dazu werden der Israelitischen Religionsgemeinschaft finanzielle Unterstützungen zugesagt.

Sowohl die gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice als auch jene für die Gratis-Corona-Tests in den Apotheken werden bereits am Mittwoch vom Nationalrat beschlossen. In Form von Abänderungsanträgen zu bereits eingebrachten "Trägerraketen" haben der Gesundheits- und der Finanzausschuss am Montag eine Reihe neuer Detail-Bestimmungen rund um die Pandemie-Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Opposition erst am Wochenende über Neuerungen informiert

Für die Opposition war das Anlass zur Kritik: Man sei erst kurz vor dem Wochenende über die tatsächlichen Neuerungen informiert worden, kritisierten SPÖ, FPÖ und NEOS einmal mehr die türkis-grüne Arbeitsweise.

Vom Gesundheitsausschuss auf den Weg geschickt wurde eine Novellierung des ASVG, die die kostenlose Abgabe von SARS-CoV2-Antigentests durch Apotheken ermöglicht. Jeder Versicherte, der vor dem 1. Jänner 2006 geboren ist, bekommt künftig pro Monat eine Packung mit fünf "Nasenbohrtests" für daheim. Die Apotheken erhalten dafür eine Pauschale von jeweils 10 Euro. Außerdem wird jetzt auch gesetzlich - die seit 8. Jänner praktizierte - Möglichkeit von Corona-Tests in den Apotheken (die dafür 25 Euro bekommen) fixiert.

Epidemie- und Covid-19-Maßnahmengesetz wird erneut geändert

Geändert werden einmal mehr das Epidemie- und das COVID-19-Maßnahmengesetz. Diesmal wird damit die Ausstellung von Impfnachweisen und Genesungsbescheinigungen ermöglicht. Sie kann künftig jeder (selbst oder über einen Bevollmächtigen) elektronisch über das Gesundheitsportal anfordern oder ausdrucken oder sich von der Bezirksverwaltungsbehörde ausdrucken lassen.

Im Sinn der Teststrategie wird der Kreis jener erweitert, die im Rahmen von Screenings Tests abnehmen. So können künftig auch der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen oder Kardiotechniker ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen machen. Pflegeassistenten, Masseure oder in Sozialberufen tätige dürfen nur auf Anordung und unter Aufsicht testen, ebenso Sanitäter in Zusammenarbeit etwa mit Betriebsärzten.

Betriebe werden auch Angehörige und Kunden testen dürfen

Die Kostenzuschüsse für die Corona-Tests in Betrieben - 10 Euro pro Test - machte der Finanzausschuss plenarreif. Das bekannte Vorhaben wurde durch eine Abänderung erweitert: Betriebe werden auch Angehörige, Kunden oder Personen aus der Umgebung testen dürfen. Ebenfalls vom Ausschuss einstimmig beschlossen wurde der steuerrechtliche Teil Homeoffice-Pakets - mit einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 Euro jährlich für ergonomische Einrichtung und der Möglichkeit einer Homeoffice-Pauschale. Einige Corona-Sonderregelungen werden verlängert, so jene zum Pendlerpauschale oder die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln.

Die Plenarwoche im Detail

1. AKTUELLE STUNDE

Justizdebatte und Corona-Folgen fasst die SPÖ mit ihrer Themenwahl zur "Aktuellen Stunde" zusammen: "Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Insolvenzwelle, statt Kampf gegen die österreichische Justiz, Herr Bundeskanzler! Tun Sie es für Österreich"

2. JÜDISCHES KULTURERBE

Die Israelitische Religionsgemeinschaft in Österreich wird künftig eine jährliche Sonderförderung von vier Millionen erhalten. In Kraft treten sollen die Bestimmungen rückwirkend mit Anfang 2020, wobei für das vergangene Jahr sogar fünf Millionen fließen sollen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Religionsgemeinschaft. Andere Leistungen der öffentlichen Hand an die jüdischen Gemeinden, etwa für Schul- und Religionsunterricht oder zur Erhaltung verwaister jüdischer Friedhöfe, bleiben von der neuen Förderung unberührt.

3. AUSSCHREIBUNGEN

Mit einer Änderung des Ausschreibungsgesetzes soll ausdrücklich klargestellt werden, dass besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei Ausschreibungen verlangt werden, mit jener Arbeitsplatzbeschreibung übereinzustimmen haben, die vom zuständigen Ministerium für den öffentlichen Dienst aktuell genehmigt ist.

4. KÜNSTLERHILFEN

Ausgebaut werden die finanziellen Hilfen für von der Corona-Pandemie besonders betroffene Künstler. Für den beim Künstler-Sozialversicherungsfonds eingerichteten COVID-19-Fonds werden nochmals 20 Millionen zur Verfügung gestellt, was einer Verdoppelung entspricht. Zudem wird der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler in Notlage um weitere 10 Millionen aufgestockt. Damit stehen bis Ende 2021 für diesen Bereich Förderungen in der Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro bereit. Sie können von freischaffenden Künstler, denen Einnahmen infolge der Pandemie weggebrochen sind, beantragt werden.

In der gleichen Debatte mitbehandelt wird der schon im Ausschuss abgelehnte FPÖ-Antrag auf Ministeranklage gegen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

5. GRÜNER BERICHT

Behandelt wird die 61. Ausgabe des Grünen Berichts, der einen Überblick über die Situation der österreichischen Landwirtschaft gibt. 2019 war die Lage gegenüber dem Jahr davor insgesamt ziemlich ähnlich. Positiv ausgewirkt hätten sich Direktvermarktung und Urlaub am Bauernhof sowie höhere Marktpreise bei Getreide, Hack- und Ölfrüchten. Einkommensmindernd seien hingegen gesunkene Holzpreise, höhere Kosten für Tierzukäufe sowie Futtermittel und Energie gewesen, heißt es im Bericht.

6. MERCOSUR

Wien. Der Nationalrat spricht sich per Antrag gegen das Handelsabkommen Mercosur zwischen EU und Südamerika in der gegenwärtigen Form aus. Der Grund: Europäische Standards würden nicht eingehalten. Der Import landwirtschaftlicher Produkte in die EU dürfe in Drittstaaten nicht zu umwelt- und klimaschädigenden Maßnahmen oder Verletzungen der Menschenrechte beitragen.

7. PRIVATZIMMER

Der Kreis der Privatzimmer-Vermieter, die Geld aus dem Corona-Härtefallfonds beziehen können, wird erweitert.

8. BEHINDERTE

Behandelt wird ein Sonderbericht der Volksanwaltschaft zur Situation Behinderter am Arbeitsmarkt, die als unbefriedigend geschildert wird. Mangels inklusiven Arbeitsmarkts müssten die Betroffenen in Werkstätten für ein Taschengeld und ohne eigenen Anspruch auf Sozialversicherung arbeiten. Dadurch werde ihnen eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe und ein Leben auf unterstem Existenzsicherungsniveau aufgezwungen, meinen die Volksanwälte.

9. VOLKSANWÄLTE

Nach unterschiedlicher Auslegung der Höchstgerichte wird nun gesetzlich festgehalten, dass die Einsetzung der Kommissionen der Volksanwaltschaft sowie die Bestellung und Abberufung der Kommissionsmitglieder der Gesetzgebung zugerechnet werden.

10. NOTSTANDSHILFE/KURZARBEIT

Das gegenwärtige Kurzarbeitsmodell wird bis Ende Juni verlängert. Die Einkommen-Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent des Lohnes für Arbeitnehmer bleibt bestehen. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden - in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf null Prozent möglich.

Die Notstandshilfe wird für weitere drei Monate - rückwirkend von Jänner bis Ende März - auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt. Zudem wird eine Corona-Sonderregelung für selbstständig Erwerbstätige ein zweites Mal, und zwar ebenfalls bis Ende März, verlängert. Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld durch Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbstständige pensionsversichert sind.

11. SCHWANGERE

Bis Jahresmitte verlängert wird eine Corona-Ausnahmeregelung für Schwangere. Werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt sind damit weiter ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Profitieren können von der Regel etwa Kindergarten-Pädagoginnen und Friseurinnen.

12. LEHRLINGE

Wien. Die FPÖ beantragt einen Corona-Bonus für die Einstellung von Lehrlingen. In der selben Debatte behandelt wird ein Antrag der Sozialdemokraten, der sich für Selbstständige einsetzt, die wegen eines erhöhten Corona-Risikos ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können.

13. PENSIONEN

Die Alterssicherungskommission bekommt vom Nationalrat mehr Zeit für die Vorlage ihres Langfrist-Gutachtens zur Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems. Der Abgabetermin wird Corona-bedingt von März auf Ende November verlegt.

14. TESTEN

Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen oder Kardiotechnikern wird es möglich, auch ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen zu machen. Bei Pflegeassistenten, Masseuren oder Angehörigen von Sozialbetreuungsberufen ist die Durchführung von COVID-19-Antigentests nur auf Anordnung, unter Aufsicht und nach entsprechender Einschulung erlaubt.

Mit einer Änderung beim Covid-Maßnahmengesetz und beim Epidemiegesetz wird die ELGA GmbH berechtigt, die im zentralen Impfregister gespeicherten Angaben zu COVID-19 pseudonymisiert an den Gesundheitsminister zu übermitteln. Der Ressortchef kann die Daten mit dem Register für anzeigepflichtige Krankheiten verknüpfen, was u.a. für die Ausstellung von Impfnachweisen erforderlich ist.

Personen sowie deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter haben das Recht, elektronisch im Wege des Gesundheitsportals einen Impfnachweis und auch eine Bestätigung über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 in digitaler Form anzufordern oder auszudrucken oder sich von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausdrucken zu lassen

15. IMPFUNGEN

Jeder Versicherte, der vor dem 1. Jänner 2006 geboren ist, erhält pro Monat jeweils eine Packung mit fünf Corona-Tests für daheim. Für die Abwicklung bekommen die Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von jeweils zehn Euro. Im Gesetz verankert wird auch die Berechtigung für Apotheken, COVID-19-Tests durchzuführen, was in der Praxis bereits seit dem 8. Februar möglich ist. Pro durchgeführtem Test wird den Apotheken ein Honorar in der Höhe von 25 Euro vergütet. Den Krankenversicherungsträgern sind diese Kosten sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen durch den Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

Gesundheitsdienstleister werden verpflichtet, Corona-Impfungen in das Impfregister nachzutragen.

16. ANPASSUNG

Dass bisher nicht für den Selbstgebrauch zugelassene Corona-Schnelltests unter bestimmten Bedingungen auch zur Eigenanwendung genutzt werden können, wird von der Bundesabgabenordnung in das Medizinproduktegesetz übertragen, wo es auch hingehört. Der Beschluss über die Bundesabgabenordnung im Jänner war der Kurzfristigkeit der Entscheidung geschuldet.

17. PFLEGE

Wien. Mit einer Änderung des Bundespflegegeldgesetzes sollen von den jeweiligen Landesstellen des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen personenbezogene Daten (Name, Adresse, Pflegegeldstufe etc.) an die zuständigen Ämter der Landesregierung und den Fonds Soziales Wien übermittelt werden können. Die Daten müssen jedoch unverzüglich gelöscht werden, wenn sie für die Erfüllung des konkreten Zwecks im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung nicht mehr benötigt werden. Ziel ist, dass erhoben werden kann, ob Betreuung gewährleistet ist bzw. Unterstützung benötigt wird.

Durch Anpassungen im Kraftfahr- und Führerscheingesetz soll die Gültigkeit von Bewilligungen für private Übungs- und Ausbildungsfahrten ex lege bis Ende September verlängert werden, um weiterhin eine qualitativ hochwertige Fahrausbildung zu gewährleisten.

18. GESUNDHEITSBERUFEREGISTER

Kleinere Änderungen gibt es beim Gesundheitsberuferegister. Im Konkreten geht es dabei unter anderem um die Herausnahme des "Geschlechts" aus dem öffentlichen Teil des Registers und aus dem Berufsausweis. Auch soll künftig ausschließlich die höchste erworbene Qualifikation im Register angeführt werden.

Weitere Anpassungen werden auf Druck der EU vorgenommen. So wird etwa im Ärzte- und im Apothekengesetz die Vorgaben entfallen, dass fremdsprachige Urkunden erforderlichenfalls in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen.

19. HOMEOFFICE

Der steuerrechtliche Teil der jüngsten Einigung in Sachen Homeoffice wird vorgezogen. Neben einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 Euro jährlich bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung, die unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können, soll es etwa auch die Möglichkeit einer Pauschale geben, wonach vom Arbeitgeber für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht steuerbar ausbezahlt werden können. Die Regelungen sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten.

Neuerlich werden diverse Corona-Regelungen, die Ende März ausgelaufen wären, bis Mitte des Jahres verlängert. Dies betrifft die weitere Gewährung der Pendlerpauschale sowie die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Zudem ist geplant, die Steuerstundungen bis 30. Juni weiter zu verlängern.

Gesetzlich ermöglicht wird, dass Betriebe geförderte Corona-Testungen auch für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder Kunden durchführen können. Pro Test fallen zehn Euro an Zuschuss an.

Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sollen weiterhin an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer steuerfrei ausbezahlt werden können, wenn wegen COVID-19 keine Einsatztage stattfinden. Ferner wird die Steuerbefreiung von Ethanol verlängert, um die Herstellung von Desinfektionsmitteln zu vereinfachen.

Außerdem ist aufgrund des Fortdauerns der Pandemie geplant, die vorgenommenen Steuerstundungen bis 30. Juni 2021 weiter zu verlängern.

20. AMTSSITZ

Ein eigenes Amtssitzgesetz soll Österreich als Amtssitz- und Konferenzstandort für internationale Organisationen und Konferenzen attraktiv halten. Befreiungen, Vorrechte und Immunitäten bleiben aufrecht. Darüber hinaus vorgesehen sind Erleichterungen für den Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich für Angestellte von internationalen Nichtregierungsorganisationen und deren Familienangehörige.

Mehr Geld gibt es für das Rote Kreuz, nämlich jährlich zwei Millionen zur Erfüllung "völkerrechtlich verankerter Aufgaben". Mit der Änderung des Rotkreuzgesetzes soll weiters für die bereits auf informeller Basis arbeitende österreichische "Nationale Kommission zur Umsetzung des Humanitären Völkerrechts" eine formelle Rechtsgrundlage geschaffen werden.

21. KILLER-ROBOTER

Ein türkis-grüner Entschließungsantrag setzt sich für ein Verbot von autonomen Waffensystemen ohne menschliche Kontrolle, sogenannten "Killer-Robotern", ein.

22. JOURNALISMUS

Ein weiterer Entschließungsantrag der Koalition setzt sich für unabhängigen Journalismus und den Schutz von Journalisten vor Gewalt ein.

23. LANDESVERTEIDIGUNG

Drei Oppositionsanträge zum Thema Landesverteidigung schließen in einer gemeinsamen Debatte die Sitzung ab. Die SPÖ will eine fixe Stationierung am Hubschrauberstützpunkt in Klagenfurt. Seitens der FPÖ wird verlangt, den Verkauf sämtlicher Liegenschaften des Heers zu stoppen, und die NEOS wollen, dass Mannschutz zur Priorität wird.

>> Aktuelle News zur Coronakrise

(APA/Red)


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