Nachtgastro darf aufsperren und FFP2-Pflicht soll fallen

Die Nachtgastronomie hofft auf ein Ende der langen Corona-Sperre. Ab voraussichtlich Mitte Juli sollte in Clubs und Discos "tanzen und trinken an der Bar" wieder erlaubt sein, allerdings mit "3G"-Nachweis. Dies ist einer der neuen Öffnungsschritte, die die Regierung am Donnerstag in einer Pressekonferenz vorstellt. Stark zurückgenommen werden dürfte die Maskenpflicht in der Gastronomie und im Handel.
MNS ersetzt FFP2-Maske
In der Gastronomie dürfte im Juli die - im Innenbereich noch geltende - FFP2-Pflicht für Gäste und auch Personal fallen. Im Handel steht wohl die Rückkehr zum normalen Mund-Nasen-Schutz bevor. Außerdem hofft der Handel auf ein Ende der 10 m2-Regelung, also die Möglichkeit, wieder mehr Kunden in die Geschäfte lassen zu können.
Sperrstunde um 24 Uhr entfällt
Mit der Nachtgastronomie wird der am längsten von den Corona-Maßnahmen betroffene Bereich geöffnet: Seit Mitte März 2020 sind Clubs und Discos zu. Für 1. Juli bereits angekündigt wurde der Entfall der Sperrstunde (24.00 Uhr), bisher aber mit der Vorgabe, dass Speisen und Getränke nur am Tisch konsumiert werden dürfen und tanzen verboten ist.
(APA/red)
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