Nachbesserung bei Kombination von Jobticket und Pendlerpauschale

Bisher fiel das Pauschale für Arbeitnehmer weg, wenn der Arbeitgeber ein Jobticket zur Verfügung stellt - auch dann, wenn es nur einen Zuschuss gab oder nur eine Teilstrecke abgedeckt war. Das soll künftig nicht mehr der Fall sein, heißt es am Dienstag aus dem Parlamentsklub der Grünen.
Pendlerpauschale auch bei Jobticket (Klimaticket)
Im Finanzausschuss zum Abgabenänderungsgesetz sei unter anderem der Beschluss gefasst worden, dass Arbeitnehmer weiterhin ein Pendlerpauschale beziehen können, auch wenn der Arbeitgeber teilweise oder vollständig ein Klimaticket - also ein Jobticket für den Arbeitnehmer - finanziert. Der Betrag, der vom Arbeitgeber kommt, muss jedoch bei der Lohnverrechnung mit dem Pendlerpauschale gegengerechnet werden, hieß es am Dienstag von den Grünen.
Bisher Entfall der Pendlerpauschale bei Inanspruchnahme von Jobticket
Im Februar hatte die Arbeiterkammer kritisiert, dass das Pendlerpauschale entfällt, wenn ein Jobticket in Anspruch genommen wird und auf die finanziellen Nachteile für Arbeitnehmer hingewiesen. Sie schlug damals vor, dass Betroffenen die Differenz zwischen Jobticket und Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt werden solle.
Kleine Photovoltaikanlagen von Einkommenssteuer befreit
Ebenfalls im Ausschuss beschlossen wurde, dass kleinere Photovoltaik-Anlagen mit höchstens 12.500 Kilowattstunden (kWh) künftig von der Einkommensteuer befreit werden sollen. Damit sollen vor allem bürokratische Hürden für Private minimiert werden. Zudem passierte auch die bereits im Mai von den ÖBB angekündigte teilweise Umsatzsteuerbefreiungen für internationale Bahntickets den Ausschuss.
(APA/Red)
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