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Nachbarn um 40.000 Euro erleichtert

Feldkirch – Wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls und Betruges muss­te sich am Montag eine 45-jährige Altacherin vor dem Richter verantworten.

Die zweifache Mutter hatte insgesamt 40.000 Euro von der Bankomatkarte ihres Nachbarn abgehoben, ehe der dreiste Betrug aufflog. Die bisher unbescholtene Frau kam mit einem blauen Auge – sprich einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten – davon.

Opfer lag im Spital

„Sie haben das Vertrauensverhältnis zu ihrem Nachbarn auf schäbige Art und Weise ausgenützt“, so der Leitende Staatsanwalt, Franz Pflanzner, in der gestrigen Hauptverhandlung. Während die 45-Jährige sich immer wieder vom Konto ihres Nachbarn bediente, lag dieser nämlich im Krankenhaus. Die Angeklagte kümmerte sich um sein Haus und seine Wäsche. Der Pensionist ließ sich von der Frau aber auch Geld ins Spital bringen. Dazu gab er ihr seine Bankomatkarte samt Code. Dann verfiel die Altacherin nach eigenen Angaben in „einen Geldrausch“, hob wieder und wieder Geld ab, alles in allem 37.000 Euro. Weitere 3000 Euro wurden in verschiedenen Geschäften abgebucht. Erst nach acht Monaten setzte ein Brief von der Bank an den Kontoinhaber dem Verbrechen ein Ende. Der 63-Jährige schaltete die Polizei ein. Die Nachbarin stellte sich daraufhin sofort und gestand alles.

„Tut mir leid“

„Das ist normal nicht meine Art. Ich weiß auch nicht, was da mit mir los war, es tut mir Leid“, gab sich die Angeklagte vor Richter Othmar Kraft reumütig. Dieser verurteilte die Frau zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro. Außerdem muss die Teilzeitbeschäftigte ihrem Nachbarn die 40.000 Euro zurückzahlen. Als mildernd wertete Kraft das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit der Angeklagten, erschwerend wirkten sich dagegen die Tatwiederholung und die Schadenshöhe aus. Ein Mann wäre in diesem Fall höchstwahrscheinlich im Gefängnis gelandet, stellte der Richter nach der Urteilsverkündung klar. „Da sie als Mutter zwei Kinder zu versorgen haben, kommen sie noch einmal mit einer bedingten Haftstrafe davon“, so Kraft. Die 45-Jährige nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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