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Nach Wöginger-Diversion: Privatbeteiligte brachte Antrag auf Ablehnung der Richterin ein

Nach der Diversion für Wöginger wurde ein Antrag wegen Befangenheit der Richterin eingebracht.
Nach der Diversion für Wöginger wurde ein Antrag wegen Befangenheit der Richterin eingebracht. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Privatbeteiligte möchte die bisher nicht rechtskräftige Diversion gegen den ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs nicht akzeptieren.
Nach Wöginger-Diversion: Das sagt die Koalition

Die im Jahr 2017 benachteiligte Bewerberin für die Leitung des Finanzamts Braunau hat nach der Diversion für Wöginger und zwei Beamte am Donnerstag beim Landesgericht Linz einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Freitag entsprechende Medienberichte.

Privatbeteiligte kritisiert Verteidiger habe kein "rechtliches Gehör" erhalten

Die Frau, der aufgrund der Aktivitäten der Angeklagten der Job verwehrt worden war, hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie bemängelt, dass ihr Verteidiger kein rechtliches Gehör, das laut Strafprozessordnung vorgesehen sei, erhalten habe. So sei dem Rechtsvertreter nach dem Vortrag der Anklageschrift ein eigener Vortrag verwehrt worden. Zudem habe er sich zu den "Verantwortungsübernahmen" der Angeklagten, die zum Diversionsangebot führten, nicht äußern können. Ihr Antrag auf Ablehnung der Richterin wird nun von der Präsidentin des Landesgerichts geprüft, so der Sprecher.

(APA/Red)

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