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Nach VOL.AT-Bericht: Lochau hebt Hand- und Zugdienste wegen Formfehlers auf

Schneeräumen oder zahlen? Lochauer Bürger müssen sich vorerst doch nicht entscheiden.
Schneeräumen oder zahlen? Lochauer Bürger müssen sich vorerst doch nicht entscheiden. ©NEUE/Hartinger
Wenige Wochen nach der Wiedereinführung zieht die Gemeinde Lochau die umstrittene Verordnung zurück. Grund ist ein formaler Mangel im Beschlussverfahren.
Nach Kritik: Gemeindeverband verteidigt Hand- und Zugdienste
Warum in Lochau ein Gesetz aus dem Austrofaschismus Anwendung findet

Die Gemeinde Lochau hat ihre im Dezember 2024 beschlossene Verordnung über sogenannte Hand- und Zugdienste wieder aufgehoben. Wie die Gemeinde am Dienstag mitteilte, hatte das falsche Gremium den Beschluss gefasst. Demnach hätte nicht die Gemeindevertretung, sondern der Gemeindevorstand entscheiden müssen.

Die Verordnung sei damit formell rechtswidrig gewesen. Bereits bezahlte Ersatzleistungen sollen rückerstattet werden.

Pflichtarbeit für das Gemeinwohl

Die Regelung hatte vorgesehen, dass Haushalte entweder vier Stunden Gemeindearbeit leisten oder einen Geldbetrag in Höhe von 40 Euro entrichten. Solche Dienste können unter anderem für Schneeräumung, Pflegearbeiten oder Aufräumaktionen herangezogen werden.

Das dahinterliegende Gesetz stammt aus der Zeit des Austrofaschismus und steht seit Jahren in der Kritik. Während Gemeinden im Bregenzerwald dieses Instrument weiterhin nutzen, ist es im Rheintal weitgehend unüblich. Lochau war eine der wenigen Ausnahmen und hatte das Modell zuletzt wieder aktiviert.

Die Rücknahme der Verordnung erfolgt nun ausschließlich aus formalen Gründen. Ob und wann die Hand- und Zugdienste erneut – dann formgerecht – beschlossen werden, ist derzeit offen.

(VOL.AT)

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