Nach Verbund-Urteil: Sind hohe Energiepreise gerechtfertigt?

E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch geht davon aus, dass Mitte des Jahres die Preise bei Strom und Gas zurück gehen werden. Es werde allerdings keinen Rückgang auf das Niveau vor zwei Jahren geben, jedoch: "Diese Spitzenausschläge bei den Preisen werden wir nicht mehr sehen", meinte er Mittwochabend in der "ZiB2".
Dass es bei den Energierechnungen für die Konsumenten mancherorts Transparenzprobleme gibt, bestätigte er.
Urteil zu Preiserhöhung bei Verbund für E-Control-Chef "überraschend"
Zum Urteil des Handelsgerichts Wien, das die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt hat, meinte Urbantschitsch, dass dies "überraschend" und "sehr weitreichend" gewesen sei. Es sei aber ein Urteil in erster Instanz, nun gelte es die Berufung des Verbund-Konzerns abzuwarten.
Es gebe jedenfalls ein öffentliches Interesse an geringen Energiepreisen, aber es gehe auch um des Wohl der Unternehmen. Man dürfe nicht vergessen, dass viele Stromunternehmen vielfach im Mehrheitseigentum der öffentlichen Hand stehen, und laut Gesellschaftsrecht alle Eigentümer gleich behandelt werden müssten. "Es gilt auch das öffentliche Interesse, aber letztlich geht es natürlich immer auch darum, dass man zum Wohle der Gesellschaft agiert", meinte der Chef der staatlichen Regulierungsbehörde.
Rechtsansicht könnte Situation für Stromanbieter verschärfen
Für die Kundinnen und Kunden hieße das Urteil des Handelsgerichts jedenfalls: "Man kann jetzt einmal zuwarten, weil wenn diese Preisänderung unwirksam geworden ist, bekommen die Kundinnen und Kunden ihr Geld zurück." Grundsätzlich gelte aber: Wenn sich die Rechtsansicht (des Handelsgerichts) durchsetzt, werde es für Unternehmen erheblich schwieriger auf Marktentwicklungen zu reagieren, sobald sie ihre Preise ändern wollen, so Urbantschitsch, der auch befürchtet, dass sich Stromanbieter ganz aus dem Endkundenmarkt zurückziehen könnten, was nachteilig für den Wettbewerb wäre.
Vor einer Woche hat das Handelsgericht Wien die Preiserhöhung des Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Die Klausel zur Anpassung der Strom-Arbeitspreises sei überraschend und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nach dem Urteil. Er hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verbund hat bereits Rechtsmittel angekündigt.
(APA/Red)
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