Nach Urteil gegen FPÖ-Kandidat für Wien-Wahl: Abfrage des Strafregisters soll künftig verpflichtend sein

Der Kandidat der FPÖ für die Wien-Wahl war, wie zuerst der "Standard" berichtete, im Dezember 2024 zu 17 Monaten bedingt nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilt worden. Ermittler fanden bei ihm neben Gegenständen mit NS-Bezug auch Chatnachrichten in bestimmten WhatsApp-Gruppen, die Verbindungen zu Neonazis nachwiesen. Zudem hatte er auch Kontakt zu den rechtsextremen Identitären. Trotz dieser Verurteilung trat der Freiheitliche an einer wählbaren Position in Wien-Donaustadt an.
Derzeit keine verpflichtende Abfrage des Strafregisters für Wien-Wahl-Kandidaten
Der mittlerweile aus der FPÖ ausgeschlossene Mann wird auch weiterhin auf den Stimmzetteln stehen. An sich ist er laut Wiener Gemeindewahlordnung aber von einer Kandidatur ausgeschlossen. Denn wer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, darf sechs Monate ab Rechtskraft des Urteils nicht als Kandidat für die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen antreten. Die Gemeindewahlordnung sieht derzeit aber keine verpflichtende Abfrage des Strafregisters in Bezug auf eine strafgerichtliche Verurteilung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wien-Wahl vor, wurde im Büro von Wahl-Stadtrat Czernohorszky betont. Das soll sich nun ändern: Eine entsprechende Regelung soll im Rahmen einer Novelle in die Wahlordnung aufgenommen werden, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Zumindest ist dies der Wunsch. Denn vor der Wien-Wahl am 27. April wird die Novelle nicht mehr beschlossen werden. Eine mögliche Umsetzung würde erst von der nächsten Stadtregierung in die Wege geleitet werden.
(APA/Red)
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