Der Unfall bei einem Kirtag in Böheimkirchen (St. Pölten), bei dem eine Neunjährige im Juli aus einem Fahrgeschäft geschleudert und schwer verletzt wurde, wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Das Verfahren wurde eingestellt, bestätigte die Staatsanwaltschaft St. Pölten.
Unfall bei Kirtag: Verfahren eingestellt
Dem Betreiber sei kein schuldhaftes Verhalten anzulasten gewesen. Dem Ermittlungsverfahren zufolge wurden alle behördlichen Auflagen erfüllt, sagte Sprecherin Michaela Obenaus. Außerdem habe sich herausgestellt, dass das Mädchen während der Fahrt aufgestanden sei. Daher lag kein Sorgfaltsverstoß des Betreibers vor.
(APA/Red)
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