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Nach tödlicher Kuh-Attacke: Kein Hundeverbot auf Almen

©APA/Themenbild
Ein mögliches Hundeverbot auf Almen in Österreich als Reaktion auf die rechtlichen Folgen einer tödlichen Kuh-Attacke ist vom Tisch.

“Wir wollen kein Land der Verbote sein”, sagte der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) am Donnerstag nach einem “Kuh-Gipfel” in Innsbruck. Es könne auch nicht sein, dass Almen nun eingezäunt würden. Vielmehr sei den Landwirten durch eine umfassende Versicherung zu helfen, dass sie durch solche Vorfälle nicht ruiniert würden.

Schadenersatz und Rentenzahlungen

Generell gelte es, auf mehr Eigenverantwortung zu setzen. Auf den Almen sollten “Regeln des Miteinanders” für ein Verhalten sorgen, das die Interessen von Tourismus und Landwirtschaft berücksichtige. Anlass der Debatte ist ein Urteil, das den Hinterbliebenen einer deutschen Hundehalterin, die bei einer Kuh-Attacke ums Leben gekommen war, 180 000 Euro Schadenersatz und Rentenzahlungen zugesprochen hatte.

2014 war eine 45-Jährige aus Bad Dürkheim, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Die Tiere wollten ihre Kälber vor dem Hund schützen. Das Gericht meinte, der Landwirt hätte aufgrund des vielbegangenen Wegs nicht nur Warnschilder, sondern auch einen Zaun aufstellen müssen. Das Urteil hatte für große Verunsicherung bei den Bauern gesorgt, die auch ein Hundeverbot ins Spiel gebracht hatten.

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