AA

Nach tödlichem Wanderunfall: Anklagen wegen fahrlässiger Tötung

Gegen zwei Gemeindearbeiter wurde nun Anklage erhoben.
Gegen zwei Gemeindearbeiter wurde nun Anklage erhoben.
Beim Wandern mit ihrer Familie im Montafon ist im Oktober 2016 eine 14-jährige Schweizerin tödlich verunglückt.
14-jährige beim Wandern verunglückt

Um entgegenkommenden Wanderern auszuweichen, hat sich das Mädchen auf einem öffentlichen Wanderweg an einem Zaun mit waagrechten Holzbalken abgestützt. Dabei brach das Holzgeländer auseinander. Daraufhin stürzte die Schülerin über eine mit Felsen durchsetzte steile Böschung 18 Meter in die Tiefe und kam in einem Bachbett zum Liegen. Dabei zog sich die Jugendliche tödliche Verletzungen zu.

Anklage gegen zwei Gemeindearbeiter

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat nun Anklage gegen zwei Gemeindearbeiter wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Das teilte gestern auf Anfrage Richter Norbert Stütler als Mediensprecher des Landesgerichts Feldkirch mit.

Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung wurde, so Stütler, zudem die für die Erhaltung des Wanderwegs zuständige Gemeinde. Staatsanwalt Johannes Hartmann beantragt dazu die Verhängung einer Verbandsgeldbuße über die Gemeinde nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Holzlattenzaun sei morsch gewesen

Den angeklagten Gemeindearbeitern und der angeklagten Gemeinde werde vorgeworfen, die Absturzsicherungen an dem Wanderweg nicht ausreichend überprüft zu haben, zitierte Stütler aus dem Strafantrag. Der Holzlattenzaun an der Absturzstelle sei morsch gewesen. Außerdem sei das Geländer nach außen hin geneigt gewesen. Beim Unglücksort habe es sich um eine exponierte Stelle oberhalb eines Baches gehandelt, die besonders sorgfältig gesichert werden hätte müssen.

Der Strafprozess gegen die Angeklagten findet am 30. Jänner 2018 am Bezirksgericht Bludenz statt. Bezirksrichterin Bettina Sperger hat die Verhandlung im Zimmer 27 von 9 bis 12 Uhr angesetzt. Anklage wurde wegen fahrlässiger Tötung nach Paragraf 80 Absatz 1 des Strafgesetzbuches erhoben. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe für den Fall von Schuldsprüchen ein Jahr Gefängnis. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Den Angeklagten wird keine grobe, mit bis zu drei Jahren Haft zu ahndende Fahrlässigkeit zur Last gelegt.

Konnte nur noch Tod des Mädchens festgestellt werden

Nach dem Unfall ist der Vater des Mädchens zu seiner abgestürzten Tochter geklettert. Die 14-Jährige wurde mit einem Rettungshubschrauber zum Landeskrankenhaus Feldkirch geflogen. Im Spital konnte nur noch ihr Tod festgestellt werden. Als er seine tödlich verunglückte Tochter im Arm gehalten habe, habe er sich tot gefühlt, wurde der Vater in der Schweizer Zeitung „Blick“ zitiert.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Nach tödlichem Wanderunfall: Anklagen wegen fahrlässiger Tötung