AA

Nach tödlichem Hundebiss in Wien-Donaustadt: Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung

Die Hundebesitzerin muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Die Hundebesitzerin muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. ©pixabay.com (Symbolbild)
Nach dem tödlichen Hundebiss in Wien-Donaustadt, bei dem ein 17 Monate alter Bub von einem Rottweiler angefallen wurde, ist beim Landesgericht die Anklage gegen die Hundebesitzerin eingebracht worden.
Besitzerin war betrunken
Einjähriger Bub nach Hundebiss gestorben

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mitteilte, wird der Frau grob fahrlässige Tötung (§ 81 StGB) vorgeworfen. Die Verhandlung wurde auf den 25. März anberaumt. Sollte die Angeklagte schuldig gesprochen werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Rottweiler biss einjährigem Buben in den Kopf

Das Unglück hatte sich gegen 20.15 Uhr in der Ziegelhofstraße in Wien-Donaustadt zugetragen. Die Großeltern des Kleinkinds dürften dieses an den Armen spielerisch in die Höhe geschaukelt haben und damit den Rottweiler irritiert haben. Der angeleinte Hund riss sich plötzlich am Gehsteig los und fasste nach dem Kopf des entgegenkommenden Buben. Die Besitzerin des 47 Kilogramm schweren Tieres war alkoholisiert – sie hatte 1,4 Promille intus – und vermutlich auch deshalb außerstande, den Rottweiler zu bändigen.

Augenzeugin griff ein – Kind starb im Spital

Eine couragierte Augenzeugin griff in das Geschehen ein, indem sie dazwischen ging und dem Tier mehrmals auf die Schnauze schlug. Als der Hund endlich von dem Buben abließ, zerrte die betrunkene Hundehalterin den Vierbeiner zu einem Baum, wo sie die Leine mehrmals um den Stamm schlang und den Hund somit fixierte.

Der kleine Bub erlitt schwerste Schädelverletzungen. Obwohl er umgehend in ein Spital gebracht und intensivmedizinisch versorgt wurde, war er nicht zu retten. Er erlag am 27. September seinen Verletzungen.

Der Hundebesitzerin wurde in weiterer Folge der Rottweiler abgenommen, der in einem Tierquartier unter Quarantäne gestellt wurde. Er musste schließlich eingeschläfert werden, nachdem er auf einen Tierpfleger losgegangen war.

Nach Attacke wurde Hundehaltegesetz in Wien geändert

Der Fall löste enormes mediales Interesse und politisches Echo aus. Die Stadt Wien dachte über eine Änderung des Hundehaltegesetzes und die Einführung einer Promille-Grenze für Hundebesitzer nach. Die zuständige Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) machte sich zunächst für strengere und bundesweit einheitliche Regeln stark. Ein Runder Tisch zur Hundehaltung, an dem Ende Oktober die Landesräte der einzelnen Bundesländer teilnahmen, brachte keine konkreten Ergebnisse. Grundsätzlich werde die Tierhaltung weiter in der Kompetenz der Länder bleiben, meinte Hartinger-Klein.

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wien - 22. Bezirk
  • Nach tödlichem Hundebiss in Wien-Donaustadt: Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung