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Große Empörung – Freisprüche im Fall Favoriten bleiben bestehen

Die Staatsanwaltschaft wird keine Beschwerde gegen die Freisprüche einlegen
Die Staatsanwaltschaft wird keine Beschwerde gegen die Freisprüche einlegen ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Freisprüche im Prozess um angebliche Sexualdelikte zwischen März und Juni 2023 an einer Zwölfjährigen in Wien-Favoriten durch zehn junge Männer bleiben rechtskräftig.

Ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien bestätigte der APA am Dienstag einen Bericht des "Kurier". Eine angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde bei der Staatsanwaltschaft wird nicht ausgeführt. "Die Staatsanwaltschaft prüfte das schriftliche Urteil und fand keine formellen Fehler", so der Sprecher.

Beschwerde gegen Freisprüche geplant

Es sei vorgeschlagen worden, die Beschwerde nicht auszuführen. "Dem haben wir zugestimmt und das Ministerium ebenso", teilte der Sprecher mit.

Der Fall war im Frühling vergangenes Jahr publik geworden. Nach Anklagen durch die Staatsanwaltschaft Wien hatte ein Schöffensenat Ende September die inkriminierten Tatbestände - Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und geschlechtliche Nötigung - als nicht erfüllt angesehen. Das Justizministerium erteilte der Staatsanwaltschaft damals per Weisung die Anmeldung einer Beschwerde.

Debatte um Freisprüche

Die Freisprüche in dem Fall hatten im September für große Diskussionen gesorgt. Unmutsäußerungen und Empörung bis hin zu unverhohlenem "Hass im Netz", den vor allem der vorsitzende Richter abbekam, waren die Folge. Der Richter wurde, auch in mehreren Kommentaren unter dem X-Account des Rechtsvertreters des betroffenen Mädchens, wüst beschimpft und mit zahlreichen Schimpfwörtern versehen.

Auch die Medienstelle des Wiener Landesgerichts war mit etlichen wütenden bis hasserfüllten Meldungen geflutet worden. Unter anderem wurde die "sofortige" Suspendierung des Richters gefordert, der den Vorsitz des erkennenden Schöffensenats inne hatte.

(APA)

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