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Nach Ottakringer Landhaus-Abriss: Wien ändert Bauordnung

Nach dem überraschenden Abriss des Ottakringer Landhauses soll der Schutz historischer Häuser intensiviert werden.
Nach dem überraschenden Abriss des Ottakringer Landhauses soll der Schutz historischer Häuser intensiviert werden. ©VIENNA.at/Jennifer Schindl
Am Freitag wurde von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) und dem grünen Planungssprecher Christoph Chorherr die geplante Novelle der Wiener Bauordnung präsentiert. Nach dem Abriss des Ottakringer Landhauses soll der Schutz historischer Häuser intensiviert werden. Außerdem sollen Kurzfrist-Vermietungen erschwert und kleinere Bauverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
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Als wichtiger Schwerpunkt wurden Erleichterungen für Bauvorhaben genannt, die die Bauklasse 1 betreffen – wo die bebaute Fläche nicht größer ist als 150 Quadratmeter. Hier ist etwa unter gewissen Voraussetzungen keine mündliche Bauverhandlung mehr nötig. Im Rathaus rechnet man damit, dass sich Häuslbauer durch die Maßnahmen rund 8.000 Euro sowie einige Wochen Verfahrensdauer ersparen.

Ottakringer Landhaus abgerissen: Wien will historische Häuser schützen

Angesichts des großen Bedarfs an entsprechenden Flächen wird auch die “Mobilisierung” von Bauland erleichtert. Landwirtschaftlich genutzte Flächen können etwa gegen entsprechende Entschädigung künftig einfacher herangezogen werden. Ein vehementeres Vorgehen wurde beim Gebäudeschutz angekündigt. Werden etwa Gründerzeithäuser abgerissen, muss die zuständige Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) erst grünes Licht dafür geben.

Auch die “technische Abbruchreife” wird neu definiert. Konkret wird es erschwert, ein Haus so lange verfallen zu lassen, bis es nicht mehr saniert werden kann. Künftig muss es tatsächlich technisch unmöglich sein, das Haus wieder instand zu setzen.

In den als Wohnzonen ausgewiesenen Flächen der Stadt wird es außerdem Einschränkungen für Kurzzeitvermietungen geben. Es wird nicht mehr erlaubt sein, gewerblich Wohnungen über Vermittlungsplattformen wie Airbnb zu vermieten. Eine Gewerblichkeit liegt etwa dann vor, wenn mehrere Bleiben angeboten werden. Einzelwohnungen dürfen von ihren Eigentümern aber nach wie vor entsprechend angeboten werden, wird versichert.

Weitere Neuerungen in der Wiener Bauordnung

Entschärft wird die Stellplatzverpflichtung, da in Zukunft zum Beispiel nicht mehr benötigte Pflicht-Parkplätze aufgelassen werden dürfen. Deutlich schwieriger wird es zudem, Supermärkte dort zu errichten, wo auch Produktionsstandorte möglich wären. Um letztere abzusichern, brauchen Supermärkte künftig schon ab 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche eine Widmung als Einkaufszentrum.

Ludwig und Chorherr hoben zudem die Maßnahmen in Sachen Klima- und Umweltschutz hervor. Die wohl einschneidendsten Neuerungen betreffen das Heizen. Ölheizungen sollen in Neubauten nicht mehr verwendet werden dürfen. Und auch den Gasetagenheizungen geht es an den Kragen. Sie sind laut Novelle nur mehr dann erlaubt, wenn sie in Kombination mit Solarenergie verwendet werden. Bestehende Anlagen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Die Novelle wird nun in Begutachtung geschickt. Der Beschluss im Landtag soll dann im Oktober erfolgen. Kritik am Ablauf kommt bereits jetzt von der Opposition. FPÖ, ÖVP und NEOS haben in einer gemeinsamen Aussendung kritisiert, dass sie zwar um Vorschläge gebeten wurden, diese dann aber nie diskutiert worden seien. Der nun eingeschlagene Weg sei “denkbar schlecht” gewählt, falls man die Zustimmung der Opposition gewinnen wolle, hieß es.

(APA/Red)

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