Er soll am Bahnhof in Graz im April dieses Jahres mit einem Fleischmesser auf seine Ehefrau losgegangen sein. Zwei Männer schritten ein, daher konnte er den Stich nicht ausführen. Der Algerier wurde zu 19 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Entschlossen, Frau zu töten"
Staatsanwalt Hansjörg Bacher beschrieb den angeklagten Vorfall als Mordversuch. "Er war an diesem Tag entschlossen, seine Frau zu töten", war der Ankläger überzeugt. Eigentlich sollte es eine Aussprache zwischen dem Angeklagten und seiner Frau sein, weil sie sich von ihm trennen wollte. Sie hatte während eines Gefängnisaufenthaltes des Beschuldigten einen anderen Mann kennengelernt, und seit damals herrschte dauernd Streit. Beim Gespräch am 18. April eskalierte die Situation. Er versetzte ihr einen Tritt, so dass sie stürzte. Dann zückte er laut Staatsanwalt das Messer und wollte auf sie losgehen, was gerade noch verhindert werden konnte. Die Frau flüchtete zur Polizei, er rannte weg. Ein Polizeihund fand das Messer kurze Zeit später in einem Mülleimer am Bahnhof.
"Keine Tätlichkeiten"
"Es war alles ganz anders, es gab keine Tätlichkeiten und keine Drohungen", war der Verteidiger überzeugt. Aus Sicht des Angeklagten hatte sich alles ganz anders abgespielt. Es gab angeblich einen Streit in der Wohnung, bei dem die Frau auf ihn mit dem Messer losging. Er nahm es ihr weg, dann rannte sie aus der Wohnung und drohte, ihn bei der Polizei anzuzeigen. Er rannte hinter ihr her und hatte das Messer noch in der Hand. Den Angriff am Bahnhof leugnete er. Die beiden Männer, die die Frau retteten, waren seiner Meinung nach Bekannte der Ehefrau. Tatsache ist, das auf dem Messer die DNA der Männer ebenso gefunden wurde wie die des Angeklagten.
"Habe den ganzen Tag getrunken"
Beim Prozess wollte er sich kaum noch an den Vorfall erinnern: "Ich habe den ganzen Tag getrunken, Wodka, Bier, Schnaps." Der Gutachter stufte ihn aber als zurechnungsfähig ein, und die Geschworenen befanden, es sei tatsächlich ein Mordversuch gewesen. Der Staatsanwalt meldete Berufung an, der Beschuldigte gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(APA)
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