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Nach "IQ-Test" kommt Rechnung

Ein im Internet angebotener „Intelligenztest“ bereitet laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Wien Ärger: Wer sich testet bekommt eine Rechnung. Das kann man anfechten: Musterbrief [27KB] |

Die Konsumentenschützer raten, nicht vorschnell zu zahlen: Der Vertrag sei anfechtbar, und weil die Firma nicht ausreichend über Rücktrittsmöglichkeiten informiere, betrage die Frist dafür drei Monate.

Die Seite locke vor allem im Internet surfende Jugendliche an, berichtete das Verbraucherzentrum am Donnerstag. Auf der Startseite gebe es keinen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit. Dass für den „Intelligenztest“ 30 Euro fällig werden, erfahre man erst „auf der Anmeldeseite klein gedruckt und ganz unten, sofern man so weit hinunterscrollt. „Gemäß Paragraf 5c Konsumentenschutzgesetz muss ein Verbraucher über den Preis klar und verständlich informiert werden. Daher kann der Vertrag wegen Irreführung angefochten werden“, meinen die Experten.

Die Besucher einer solchen Internetseite müssten zudem deutlich über die Möglichkeit eines Rücktritts vom Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist informiert werden. Auch diese Bestimmung erfülle die Firma unzureichend. Dadurch verlängere sich die Rücktrittsfrist, die normalerweise sieben Werktage ab Vertragsabschluss betragen würde, auf drei Monate.

„Erhält man die Rechnung, kann man den Vertrag wegen Irreführung anfechten und zusätzlich den Rücktritt vom Vertrag erklären“, raten die Konsumentenschützer.

Von „Mahn-Schimmelbriefen“ der Firma und deren Anwalt solle man sich nicht irritieren lassen. „Auch wenn deutsches Recht vereinbart wurde, kommen die Schutzbestimmungen des österreichischen Rechtes zur Anwendung, da der Unternehmer nach Österreich wirbt“, betonen die Experten. Und hier erlösche das Widerrufsrecht nicht automatisch vorzeitig mit Inanspruchnahme der Dienstleistung.

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