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Nach Gruppenvergewaltigung in Wien-Leopoldstadt: OLG entscheidet über Strafen

Am Donnerstag wird am Wiener OLG über die entgültigen Strafen der Vergewaltiger entschieden.
Am Donnerstag wird am Wiener OLG über die entgültigen Strafen der Vergewaltiger entschieden. ©pixabay.com (Symbolfoto)
Nachdem eine damals 28-jährige Deutsche am 1. Jänner 2016 in Wien gleich mehrmals vergewaltigt wurde, werden am Donnerstag die Strafen der acht beteiligten Männer noch einmal geprüft.

Am Donnerstag entscheidet das Wiener Oberlandesgericht (OLG), ob es bei den erstinstanzlichen Schuldsprüchen im Fall einer Gruppenvergewaltigung bleibt. Eine junge Deutsche war in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 von der Innenstadt in eine Wohnung verschleppt und dort von acht Männern missbraucht worden. Die aus dem Irak stammenden Täter hatten dafür Haftstrafen von bis zu 13 Jahren ausgefasst.

Schuldspruch bereits rechtskräftig

Die Schuldsprüche sind bereits rechtskräftig, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Nichtigkeitsbeschwerden der Männer im vergangenen Mai in nichtöffentlicher Sitzung verworfen. Die Entscheidung über die Strafberufungen wurde dem OLG Wien zugewiesen.

Frau wollte Jahreswechsel in Wien feiern

Die erste Instanz hatte in diesem Aufsehen erregenden Fall zwei Mal 13 Jahre, einmal zwölf Jahre, drei mal elf und jeweils ein Mal zehn und neun Jahre Haft verhängt. Die damals 28 Jahre alte Frau war nach Wien gekommen, um hier mit einer Freundin den Jahreswechsel zu feiern. Sie fiel mehreren Männern in die Hände, die ihre Alkoholisierung ausnutzten und die wehrlose Frau in eine Wohnung in der Leopoldstadt brachten, wo sich der Reihe nach acht Männer an ihr vergingen.

Der Fall sorgte auch insofern für Schlagzeilen, als eine Tageszeitung wenige Tage vor der Verhandlung in reißerischer Aufmachung identifizierend über das Schicksal der Frau berichtet und damit eine Retraumatisierung der Betroffenen bewirkt hatte. Sie bekam für diese mediale Entgleisung vom Wiener OLG die höchstmögliche medienrechtliche Entschädigung von insgesamt 40.000 Euro zugesprochen.

(APA/Red)

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